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Nospa Nord-Ostsee Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Nospa Nord-Ostsee Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die unmittelbare Förderung der

- Bildung und Erziehung sowie

- Kunst und Kultur

und

b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des/der

- Wissenschaft und Forschung,

- Bildung und Erziehung sowie Verbraucherberatung und Verbraucherschutzes,

- Kunst und Kultur sowie Heimatpflege und Brauchtum,

- Völkerverständigung und Entwicklungshilfe,

- Umwelt, Landschafts- und Denkmalschutz sowie Tierschutz,

- Gesundheits- und Wohlfahrtswesens sowie Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes und

Rettung aus Lebensgefahr,

- Sports,

- Tier- und Pflanzenzucht sowie der Kleingärtnerei,

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen

Rechts.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere durch Maßnahmen im Geschäftsgebiet der Nord-Ostsee-

Sparkasse erfüllt. Im Vordergrund der unmittelbaren Förderung der Bildung und Erziehung sowie

Kunst und Kultur stehen die Herausgabe von Veröffentlichungen (z. B. Schriften zu pädagogischen

Konzepten in Schulen oder Schriften über regionale Kulturwerte) sowie die Vergabe von Preisen und

Stipendien nach noch aufzustellenden Vergaberichtlinien, die in geeigneter Form veröffentlicht

werden.

Darüber hinaus erfolgen die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder

Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie weitere, künftig von Zustiftern formulierte Maßnahmen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Nospa Nord-Ostsee Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.