S24STIFTUNG24

Bürger-Stiftung Stormarn

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Bürger-Stiftung Stormarn ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Oldesloe.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist, 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, soweit es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke beschränkt. Die Zweckerfüllung erfolgt im Gebiet des heutigen Kreises Stormarn. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden, wenn die Förderung in einer Region erfolgt, die direkt an den heutigen Kreis Stormarn angrenzt. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, durch die Vergabe eines Preises für besonders herausragende Leistungen an Personen und/oder Institutionen sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen oder das bürgerschaftliche Engagement gefördert wird. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen bzw. Veranstaltungen durchführen. Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 4. die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung von kulturellen Einrichtungen. Die Stiftung kann aber auch selbst kulturelle Veranstaltungen durchführen (z. B. Konzerte und Ausstellungen). Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 5. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 6. die Förderung des Sports. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr.1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z.B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte, durchführen. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 500.000 Euro auf bis zu 600.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Umweltschutzes.. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr.1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur finanziellem Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 600.000 Euro auf bis zu 750.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 8. die Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis durch den Stiftungsrat erteilt werden. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Unter diesen Personen muss ein Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein sein, es soll sich dabei um den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein oder dessen Stellvertreter handeln.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürger-Stiftung Stormarn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.