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Gemeinschaftsstiftung Mölln

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gemeinnützig

Die Gemeinschaftsstiftung Mölln ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mölln.[1] Sie wurde 2009 errichtet und 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die, 1. in der Förderung der Jugendhilfe, 2. in der Förderung der Altenhilfe sowie 3. in der Bildung und Ausbildung. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen, deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnamen durchführen. Zweck der Stiftung ist außerdem 4. die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 5. die Förderung der Kunst und der Kultur. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung von kulturellen Einrichtungen. Die Stiftung kann aber auch selbst kulturelle Veranstaltungen durchführen (z.B. Konzerte und Ausstellungen). Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 6. die Förderung des Sports. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z. B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte durchführen. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutzorganisationen, insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und Ressourcen schonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen. Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 8. die Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern wie die Organisation und Durchführung von internationalen Jugendcamps.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Eine Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB können durch den Stiftungsrat erteilt werden.

Organe

Organ der Stiftung ist der Vorstand, dieser besteht aus mindestens drei und höchstens 10 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gemeinschaftsstiftung Mölln“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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