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Stiftung Herzogtum Lauenburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mölln · anerkannt 1977

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur im Kreise Herzogtum Lauenburg, insbesondere

1. die Vertiefung und Verbreitung des Verständnisses für die lauenburgische Heimatkultur durch Wort

und Schrift,

2. die ideelle und materielle Förderung von lauenburgischen Kulturschaffenden, ggf. durch Stiftung

eines Kulturpreises,

3. die Pflege der lauenburgischen Landschaft und Tierwelt, ggf. durch Ankauf, Pachtung oder

Bewirtschaftung von geeigneten Grundflächen,

4. die Pflege schutzwürdiger lauenburgischer Bausubstanz, ggf. durch Ankauf, Pachtung oder

Bewirtschaftung von geeigneten Gebäuden,

5. die Erforschung der lauenburgischen Geschichte, ggf. durch Vergabe von Forschungsaufträgen.

Die Stiftung kann eine "Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur" errichten und

unterhalten, um folgende Aufgaben durch diese wahrzunehmen:

1. Erforschung kultureller und naturbedingter Erscheinungen, deren Ursachen, Entwicklungen und

Folgen sowie deren Wechselwirkungen;

2. Erforschung historischer, geographischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen und

Erscheinungen und Fragen der Rechtsordnung aus Vergangenheit und Gegenwart sowie deren

Wechselwirkungen. Dabei soll der Kreis Herzogtum Lauenburg besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus finden Berücksichtigung

- die benachbarten Räume Schleswig-Holsteins,

- die Freie und Hansestadt Hamburg,

- das nördliche Niedersachsen,

- das angrenzende Mecklenburg,

- die Stadt Berlin.

Bildende Kunst, Musik und Literatur finden überregionale Berücksichtigung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hauptstr. 150
23879 Mölln

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Präsident oder der Vizepräsident sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 5 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1977
Anerkennung23.11.1977
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Mölln verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1977 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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