Stiftung Herzogtum Lauenburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mölln · anerkannt 1977
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur im Kreise Herzogtum Lauenburg, insbesondere
1. die Vertiefung und Verbreitung des Verständnisses für die lauenburgische Heimatkultur durch Wort
und Schrift,
2. die ideelle und materielle Förderung von lauenburgischen Kulturschaffenden, ggf. durch Stiftung
eines Kulturpreises,
3. die Pflege der lauenburgischen Landschaft und Tierwelt, ggf. durch Ankauf, Pachtung oder
Bewirtschaftung von geeigneten Grundflächen,
4. die Pflege schutzwürdiger lauenburgischer Bausubstanz, ggf. durch Ankauf, Pachtung oder
Bewirtschaftung von geeigneten Gebäuden,
5. die Erforschung der lauenburgischen Geschichte, ggf. durch Vergabe von Forschungsaufträgen.
Die Stiftung kann eine "Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur" errichten und
unterhalten, um folgende Aufgaben durch diese wahrzunehmen:
1. Erforschung kultureller und naturbedingter Erscheinungen, deren Ursachen, Entwicklungen und
Folgen sowie deren Wechselwirkungen;
2. Erforschung historischer, geographischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen und
Erscheinungen und Fragen der Rechtsordnung aus Vergangenheit und Gegenwart sowie deren
Wechselwirkungen. Dabei soll der Kreis Herzogtum Lauenburg besonders berücksichtigt werden.
Darüber hinaus finden Berücksichtigung
- die benachbarten Räume Schleswig-Holsteins,
- die Freie und Hansestadt Hamburg,
- das nördliche Niedersachsen,
- das angrenzende Mecklenburg,
- die Stadt Berlin.
Bildende Kunst, Musik und Literatur finden überregionale Berücksichtigung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Denkmalpflege als Stiftungszweck
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Hauptstr. 150
23879 Mölln
Erreichbarkeit
+49454287000
info@stiftung-herzogtum.de
stiftung-herzogtum.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Präsident oder der Vizepräsident sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus 5 Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1977 |
|---|---|
| Anerkennung | 23.11.1977 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Mölln verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 1977 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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