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Annemarie König Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Annemarie König Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung und Zurverfügungstellung von Mitteln zur Forschung und Entwicklung von Therapien für Kinderkrankheiten durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts, vorrangig UKSH Campus Lübeck, einzusetzen für die Abteilung Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Solange die Stifterin Vorsitzende der Stiftung ist, vertritt sie die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich allein oder die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Nach Ausscheiden der Stifterin wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei seiner Mitglieder vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen: -einem Vorsitzenden -einem stellvertretenden Vorsitzenden -einem weiteren Vorstandsmitglied

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Annemarie König Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LübeckLand Schleswig-HolsteinGesundheitWissenschaft & ForschungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2013