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Evers-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Schleswig-Holstein geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Hamburg. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Die Evers-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und des Tierschutzes. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Maßnahmen zur Förderung der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von jugendlichen Voll- und Halbwaisen sowie von Sozialwaisen, beispielsweise durch Beihilfe zur Förderung der Schul-, Berufs- und Universitätsausbildung oder durch Unterstützung der Ausstattung und Tätigkeit von Kinder- und Jugendheimen, b) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Betreuung von Tieren wie beispielsweise Unterstützung der Errichtung und des Betriebes von Tierheimen sowie Förderung von Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tierarten oder Maßnahmen gegen den Missbrauch von Tieren durch Tierversuche.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solanger Herr Klaus Sch. Alleinvorstand ist, vertritt dieser die Stiftung allein. Nach seinem Ausscheiden wird die Stiftung vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die einen besonderen Bezug zu dem in § 2 der Satzung genannten Zweck haben. Der Stifter ist Alleinvorstand auf Lebenszeit bzw. bis zum Verzicht auf dieses Amt. Nach seinem Ausscheiden wird der Vorstand gebildet aus der Ehefrau und der Tochter des Stifters, die gemeinsam ein drittes Vorstandsmitglied berufen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Evers-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.