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TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung

Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1916

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist, den Mitarbeitern der Beiersdorf AG, Hamburg, sowie unter den Voraussetzungen des Abs. 2 auch ihrer deutschen Tochtergesellschaften
Beiersdorf Customer Supply GmbH
Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH
Beiersdorf Shared Services GmbH
Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH
Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH
im Hinblick auf den Eintritt in den Ruhestand sowie im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder gleichgestellter Versorgungseinrichtungen Übergangs- und Ruhegeld und den Hinterbliebenen dieser Mitarbeiter Witwen-, Witwer- und Waisengeld zu gewähren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Beiersdorfstraße 1-9
22529 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1916
Anerkennung1916
RechtsformStiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1916 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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