Weindorf-Meinunger-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Pullach · anerkannt 2008
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder deren eigene Bezüge die in § 53 AO bestimmten Grenzen nicht übersteigen, die Förderung des Tierschutzes, die Förderung des Umweltschutzes im In- und Ausland.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Marienstr. 15
82049 Pullach
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Alfons Weindorf Gabriele Weindorf |
|---|---|
| Anerkennung | 06.05.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:08. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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