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Johannes Burges Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Johannes Burges Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Pullach.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Familie & privatnützig.

Wofür diese Stiftung da ist

die Verwaltung von Beteiligungen an den gegenwärtigen und zukünftigen Unternehmen bzw. Gesellschaften der Johannes Burges Unternehmensgruppe und sosntiger Vermögenswerte
(a) zur jeweils lebzeitigen laufenden Versorgung des Stifters und der nachfolgend bezeichneten Abkömmlinge und anderen Familienangehörigen des Stifters (nachfolgend: `Begünstigte`)
- Frau Marietta Burges (Tochter des Stifters), Herr Johannes Burges jun. (Sohn des Stifters) und Frau Heike Burges (Schwiegertochter des Stifters) (zusammen: „Erstbegünstigte“)
- Frau Marie Burges und weitere direkte Abkömmlinge eines Erstbegüns-tigten („Zweitbegünstigte“), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der jeweilige Zweitbegünstigte das 25. Lebensjahr vollendet hat oder in dem der jeweilige Erstbegünstigte zuvor verstorben sein sollte;
- Abkömmlinge der Abkömmlinge („Drittbegünstigte“), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der jeweilige Drittbegünstigte das 25. Lebensjahr vollendet hat oder in dem der jeweilige Zweitbegünstigte zuvor verstorben sein sollte. Das gilt für Abkömmlinge weiterer Generationen entsprechend.
Abkömmlinge in diesem Sinne sind grundsätzlich nur leibliche und eheliche Abkömmlinge. Nicht eheliche und/oder nicht leibliche Abkömmlinge gelten als Abkömmlinge, wenn der Stifter oder nach dessen Ableben der Stiftungsrat dies beschließt.
(b) unabhängig von einer Altersgrenze zur Förderung der schulischen, universitä-ren und/oder beruflichen Ausbildung der Begünstigten und/oder zur finanziel-len Unterstützung der Begünstigten in Fällen der Not und/oder zur Existenz-gründung, in allen Fällen jeweils in angemessenem Umfang;
(c) zur Förderung der Zwecke der gemeinnützigen HERMES-Johannes-Burges-Stiftung;
(d) nach deren Tod zur Erhaltung und Pflege der Grabstätten des Stifters und von Marietta Burges jeweils in angemessenem Umfang.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftugnsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird grundsätzlich durch beide Mitglieder des Stiftungsvorstands gemeinschaftlich vertreten. Der Stiftungsrat kann den Mitglieder des Stiftungsvorstands generell oder für bestimmte Einzelfälle eine Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 8 Stiftungen mit Sitz in Pullach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2018 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Johannes Burges Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:PullachLand BayernBildung & ErziehungFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2018