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Leipziger Kinderstiftung

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gemeinnützig

Die Leipziger Kinderstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, die sich auf die Bekämpfung und Linderung der Armut bei Kindern und Jugendlichen beziehen, und die Förderung der Jugendhilfe. (2) Der Stiftungszweck soll –innerhalb der für die Stiftungsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel- insbesondere verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung und Mittelweitergabe in finanzieller und sachlicher Form oder sonstige Unterstützung für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, soweit diese Körperschaften mit diesen Mitteln der Erfüllung der in Absatz 1 formulierten Zwecke dienen. Die Stiftung wird damit vorrangig als Förderstiftung tätig. (3) Sofern die finanziellen Mittel der Stiftung dafür ausreichen, können die Stiftungsorgane auch beschließen, dass die Stiftung selbst, unmittelbar Personen im Sinne des § 53 AO unterstützt. (4) Im Rahmen der mildtätigen Stiftungszwecke sollen insbesondere Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die aufgrund Gewalt, gesellschaftlicher oder familiärer Verhältnisse in Not geraten sind, durch humanitäre, gesundheitliche, schulische und berufliche Maßnahmen sowie die Gewährung von Stipendien unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Leipziger Kinderstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:LeipzigLand SachsenSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2008