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Stiftung Friedliche Revolution

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gemeinnützig

Die Stiftung Friedliche Revolution ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig.[1] Sie wurde 2009 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist -ausgehend von den Erfahrungen des Herbstes 1989- die umfassende Förderung des demokratischen Staatswesens in Deutschland um damit - bürgerschaftliches, demokratisches und kirchliches Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und - das Bemühen um die gewaltfreie Lösung von Konflikten sowie - Maßnahmen zur Stärkung von Zivilcourage und demokratischem Denken und Handeln zu bewirken. Weiterhin wird die Stiftung die Wissenschaft und Forschung in den Bereichen der Sozial- und Politikwissenschaft, der Pädagogik und Theologie und in anderen Wissenschaftsbereichen, in denen ethische Fragestellungen relevant sind oder werden, die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Jugendhilfe, die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, sowie für Opfer von Straftaten, die Kriminalprävention, die internationale Gesinnung und den Völkerverständigungsgedanken sowie den Umwelt-, Landschaftspflege- und Naturschutz fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) das Bemühen um ein würdiges Gedenken des 9. Oktobers 1989 (z.B. durch das Einsetzen für einen Gedenktag bzw. Feiertag „9. Oktober“ bzw. die Unterstützung von einschlägigen Veranstaltungen am bzw. zum 9. Oktober). Die Stiftung sucht ausdrücklich die Kooperation mit Initiativen, die sich ebenfalls um den 9. Oktober bemühen, z.B. die Initiative „Tag der Friedlichen Revolution – Leipzig 9. Oktober“ und die Unterstützung solcher Initiativen, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, z.B. die als gemeinnützig anerkannten Trägervereine der zuvor genannten Initiative, durch Mittelbeschaffung und –weiterleitung der Mittel für Zwecke i.S.d. Absatz 1, b) Bildungsarbeit, insbesondere zur demokratischen und politischen Bildung junger Menschen, c) die Durchführung von einschlägigen wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen vorzugsweise in Leipzig sowie die Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen zu den Zwecken im Sinne des Absatz 1, d) das Zusammenführen zukunftsorientierter Kräfte im Sinne des Stiftungszwecks in Kirche und Gesellschaft, z.B. durch Dialogforen und ähnliche Maßnahmen, e) die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur gewaltfreien, nichtmilitärischen Lösung von Konflikten, f) die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewaltprävention und Vorbeugung von extremistischen Gedankengut und zur Reintegration von gewaltbereiten und extremistisch beeinflussten Menschen, insbesondere jungen Menschen, g) die Entwicklung von Informationsmaterial und / oder die Entwicklung und Durchführung von Informationsmaßnahmen, die auf den Schutz und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde gerichtet sind, h) das Herstellen von Öffentlichkeit und Medienpräsenz für möglichst viele Angelegenheiten, die dem Stiftungszweck entsprechen, z.B. durch Veröffentlichung von Beiträgen in in- und ausländischen Medien, i) die Beschaffung und Vergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für Zwecke im Sinne des Absatz 1.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Leipzig sind insgesamt 102 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Stiftung Friedliche Revolution“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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