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Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der freien Jugendarbeit, von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen durch steuerbegünstigte Körperschaften. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen, auch zur Materialbeschaffung, zur Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

2 Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten gemeinschaftlich.

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Je ein Mitglied wird vom Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein und vom Vorstand des Landesjugendringes entsandt. Das dritte Mitglied ist der Stiftungsgeschäftsführer oder die Stiftungsgeschäftsführerin.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KielLand Schleswig-HolsteinSoziales & WohlfahrtStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1998