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Kieler Stadtkloster

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Kieler Stadtkloster“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 1822 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Aufnahme und Betreuung von Personen, die infolge ihres Alters und ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es allein vertretungsberechtigt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so ist jedes Mitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied zur Vertretung befugt. Der Stiftungsrat kann in einem solchen Fall einem Vorstandsmitglied auch Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, hat der Stiftungsrat durch Erteilung von Vollmachten Vorsorge dafür zu treffen, dass die Stiftung jederzeit ordnungsgemäß vertreten werden kann.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei hauptamtlich tätigen Personen (Geschäftsführer).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kieler Stadtkloster“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.