Helene und Bonnik Hansen Stiftung
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gemeinnützig
Die Helene und Bonnik Hansen Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Tarp.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich folgende Zwecke: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Nr. 4 AO) - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen (§ 52 Nr. 9 AO) - Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Dabei handelt es sich um Personen, - die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der unmittelbaren Hilfe in bestimmten Lebenssituationen bedürfen - die wegen ihrer wirtschaftlichen Notlage der finanziellen Unterstützung -ggf. auch durch Sachmittel - bedürfen. Die Stiftung fördert - die Jugend- und Altenhilfe - das Wohlfahrtswesen durch die Beschaffung von Mitteln durch die rentierliche Anlage von Vermögen, das nicht der zeitnahen Mittelverwendungspflicht unterliegt, die Verwendung der Mittel aus der freien Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, sowie durch Zuwendungen für die gemeinnützige Tätigkeit und Weiterleitung an Körperschaften, die diese Mittel unmittelbar für diese Zwecke verwenden (§ 58 Abs. 1 AO). Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bar- und Sachspenden an bedürftige Personen, insbesondere wie in den Fällen des § 53 Nr. 1 AO durch Beschaffung geeigneter oder verbesserter Hilfsmittel wie Gehhilfen, Spezialbetten, Hilfen zum Kauf von Medikamenten, die zwar ärztlich verordnet wurden, aber von der Krankenkasse nicht mehr erstattet werden, Mitfinanzierung von Betreuungsleisten, die für die o.a. Personenkreis zu erbringen sind und ähnliches. Diese Maßnahmen zur Erreichung des Stiftungszwecks binden die Stiftungsorgane nicht. Sie dienen vielmehr als Anregung. Die Stiftungsorgane beschließen die konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Stiftung fördert keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und darf dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandeln.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Besteht er aus mehreren Personen, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Stiftungsrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.
Organe
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. Ein Vorstandsmitglied ist auf Lebenszeit der Stifter.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Zentrum für Gemeinschaftshilfe Büttelborn Büttelborn
- Wiegmann Stiftung Marl (Dümmer)
- Stiftung der Junkers Flugzeug- und Motorenwerke GmbH (JFM-Stiftung) Ottobrunn
- Bürgerstiftung Rosenheim Rosenheim
- Stiftung "Zukunft" Augsburg
- Stiftung Mayday Frankfurt am Main
- Stefanie Amberger - Stiftung Niedernhausen
- Leja-Stiftung Hamburg
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Stiftung Gut Wahlstorf Muuks
- Dräger-Stiftung Lübeck
- Maschmann Stiftung Sandesneben
- Stiftung Rolf und Bettina Horn Schleswig
- Förderstiftung Brokdorf Wilster
- Dr. Herbert Fuchs Stiftung Kiel
- Stiftung Uhlebüll Niebüll
- THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG) Flensburg
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Helene und Bonnik Hansen Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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