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Leja-Stiftung

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gemeinnützig

Die Leja-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1866 errichtet und 1867 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Bereitstellung und Verwaltung kostengünstigen Wohnraumes zur Nutzung durch Menschen mit geringem Einkommen, unabhängig von ihrer Konfession. Aufgenommen werden in erster Linie alleinstehende Frauen und Ehepaare. Die Religion macht keinen Unterschied, jedoch sind Bewerberinnen jüdischen Glaubens zu bevorzugen, um die vom Stifter gewünschte Quote von 1/3 der Bewohnerschaft mit jüdischen Glaubens zu erreichen. Bei der Aufnahme haben unter sonst gleichen Verhältnissen alleinstehende und sich in Ausbildung befindende weibliche Personen ohne Kinder und alsdann Ehepaare Vorrang. Paare mit Kindern und einzelstehende, männliche Personen können keine Aufnahme finden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1867 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Leja-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1867