Bürgerstiftung Kiel
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gemeinnützigBürgerstiftung
Die Bürgerstiftung Kiel ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur, Wissenschaft und Bildung, des Denkmal-und Landschaftsschutzes in der Stadtregion Kiel. Dies geschieht unter anderem im Rahmen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Des Weiteren ist Zweck der Stiftung die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Maßnahmen a) zur Bewahrung, Wiederherrichtung und Kennzeichnung von Baudenkmälern und Erinnerungsstätten, b) zur Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünanlagen, c) zur Erweiterung des kulturellen Angebots in den Stadtteilen und Nachbargemeinden, d) zur Erforschung und Darstellung der Landes-und Stadtgeschichte und e) zur Stärkung von Bildungseinrichtungen. Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke zum einen (mittelbar) durch die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem ihnen insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden. Zum anderen können die Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben verwirklicht werden. (3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Ein dem Stiftungsvorstand mit beratender Stimme angehörendes Mitglied ist zur Vertretung der Stiftung nicht befugt.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Der jeweils amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel gehört dem Stiftungsvorstand als viertes Mitglied mit beratender Stimme an.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Kiel
- Förderstiftung Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein
- R.SH hilft helfen - Stiftung
- Stiftung STUDIUM - Stiftung für Ost-West-Integration
- Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
- Dela-Stiftung
- Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft
- Kieler Volksbank-Stiftung
- Familie Mehdorn Stiftung zur Förderung der Neurochirurgischen Forschung und der Interkulturellen Kommunikation
- Alle 31 für Bildung & Erziehung in Kiel
In Kiel
- LEO-Stiftung
- Förderstiftung Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein
- Stiftung der Eheleute Heinz und Frieda Sabaß
- R.SH hilft helfen - Stiftung
- Stiftung STUDIUM - Stiftung für Ost-West-Integration
- Kurt und Erika Schrobach-Stiftung
- Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
- Stiftung Familie in Not
- Alle 81 in Kiel
In Schleswig-Holstein
- Heinrich Sauermann Stiftung Flensburg
- Gerd Wiener Stiftung Pinneberg
- Hans-Michael Bohn-Stiftung für die Husumer Ringreitergilde von 1826 Husum
- Passat-Stiftung Lübeck
- Anneliese und Werner Bauer Stiftung Lübeck
- Stiftung Bürgerheim Eutin
- Curt Bartsch-Stiftung Frankfurt am Main
- Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie Lübeck
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Kiel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.