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Bürgerstiftung Kiel

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Kiel ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur, Wissenschaft und Bildung, des Denkmal-und Landschaftsschutzes in der Stadtregion Kiel. Dies geschieht unter anderem im Rahmen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Des Weiteren ist Zweck der Stiftung die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Maßnahmen

a) zur Bewahrung, Wiederherrichtung und Kennzeichnung von Baudenkmälern und Erinnerungsstätten,

b) zur Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünanlagen,

c) zur Erweiterung des kulturellen Angebots in den Stadtteilen und Nachbargemeinden,

d) zur Erforschung und Darstellung der Landes-und Stadtgeschichte und

e) zur Stärkung von Bildungseinrichtungen.

Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke zum einen (mittelbar) durch die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem ihnen insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden. Zum anderen können die Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben verwirklicht werden.

(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Ein dem Stiftungsvorstand mit beratender Stimme angehörendes Mitglied ist zur Vertretung der Stiftung nicht befugt.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Der jeweils amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel gehört dem Stiftungsvorstand als viertes Mitglied mit beratender Stimme an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Kiel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.