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Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Herzebrock-Clarholz · anerkannt 2002

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Wir fördern Projekte gemeinnütziger Institutionen, die ein lebenswertes Gemeinwesen, insbesondere aber auch das Zusammengehörigkeitsgefühl von Menschen aller Altersstufen, aller Nationalitäten und jeder Herkunft voranbringen. Die Bürgerstiftung unterstützt Projekte öffentlicher Einrichtungen, von Organisationen, Vereinen und sonstigen Initiativen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Themen Bildung, Erziehung, Sport, Kunst, Kultur, Denkmalschutz, öffentliches Wohlfahrts- und Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie die Verständigung zwischen Menschen untersc

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Grevenkamp 38
33442 Herzebrock-Clarholz

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Kuratorium: Jürgen Lohmann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Christoph Tietz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Andrea Bührenhaus (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Anna Katharina Gertheinrich (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ralf Reckmeyer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Thomas Rippert (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Geschäftsführer: Gregor Korsten (Keine Vertretungsberechtigung)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung05.12.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Herzebrock-Clarholz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis