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Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz ist eine Stiftung mit Sitz in Bonn.[1] Sie ist seit 1965 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sonstige.

Zweck laut Satzung

Die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz ist der Rechts- und Finanzträger der HRK. Ihr Zweck besteht darin, das Personal und die sachlichen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der HRK bereitzustellen. Den Vorstand der Stiftung bilden der HRK-Präsident als Vorsitzender, die neun Vizepräsidenten und der Generalsekretär der HRK.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Sonstige

In dieser Kategorie stehen Stiftungen, deren Zweck sich keiner der übrigen Kategorien eindeutig zuordnen ließ. Der Zwecktext auf dem jeweiligen Porträt gibt den amtlichen Wortlaut wieder.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 278 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Prof. Dr. Walter Rosenthal (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Ulrich Bartosch im Verhinderungsfall (Alleinberechtigung im Vertretungsfall - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW! )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Bonn sind insgesamt 220 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1965 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.