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Bürgerstiftung Dormagen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Dormagen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Dormagen.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sonstige, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Bürgerstiftung Dormagen organisiert sich durch eine breite gesellschaftlich aktive Bürgerschaft und wird durch diese getragen. Sie hat das Ziel, sich für das soziale Miteinander in der Stadt Dormagen einzusetzen. Sie möchte Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine, Institutionen und Verbände, Unternehmen und Einzelhändler zusammenbringen und sich für die Verantwortung des Gemeinwesens einsetzen. Sie ist konfessionsunabhängig, überparteilich und bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Wilhelm-Josef Wimmer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Hans-Jürgen Peters (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Mathias Opgen-Rhein (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ramona Klein - Vorsitzende - (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dirk Rosellen - stellv. Vorsitzender - (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Sabine Karl (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Dormagen sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Bürgerstiftung Dormagen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.