Stiftung24

Friedrich und Dorothea Schneider-Stiftung

Sitz in Kiel · anerkannt 2015

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig im

Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Das Angebot der Stiftung richtet sich an Rentner und ordentliche

Seeleute, die den Nachweis erbringen, dass die Höhe ihrer Einkünfte und Bezüge sowie ihr Vermögen

die Grenzen des § 53 Nr. 2 AO nicht übersteigen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die

Gestellung von Wohnraum des Stiftungsvermögens an den o.g. Personenkreis zu einem Mietzins, der

höchstens die tasächlichen Aufwendungen einschließlich der regulären Abschreibung deckt und

keinen Gewinnaufschlag bzw keine Eigenkapitalverzinsung enthält. Soweit in den Häusern der

Stiftung die Gestellung von Wohnraum nicht gewährt werden kann, soll den wirtschaftlich

hilfsbedürftigen Personen aus den Erträgnissen Mietbeihilfen gezahlt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bollhörnkai 1
24103 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit zwei seiner Mitglieder.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 4 Personen. Er soll sich wie folgt zusammensetzen: a) die beiden Testamentsvollstrecker b) ein Beamter der Stadt Kiel aus dem Referat der allgemeinen Fürsorge c) ein Geistlicher der Seemannsmission

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung02.02.2015
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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