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Gisela Hagemann-Stiftung

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gemeinnützig

Die Gisela Hagemann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2010 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Hilfe und Förderung von Querschnittsgelähmten, und zwar 1a) vorrangig die unmittelbare Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S.v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit den oben definierten Behinderungen, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z.B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden) und 1b) die Förderung der medizinischen Forschung sowie der Entwicklung medizinischer Anwendungen, die geeignet sind, die Erkrankung Querschnittslähmung positiv zu beeinflussen bzw. deren Folgen für die Erkrankten zu mildern. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Verleihung von Forschungsstipendien vorzugsweise zur Durchführung von Forschungen auf dem Gebiet der Neurochirurgie und verwandten Gebieten wie Neuroanatomie, Neuroonkologie, Neuropsychologie, Neurobionik, Neuroradiologie und Neuropathologie. 2) sowie nachrangig durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Vorstand besteht aus vier Personen, mindestens eines der Mitglieder soll ein Arzt sein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gisela Hagemann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.