Gisela Hagemann-Stiftung
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gemeinnützig
Die Gisela Hagemann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2010 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Hilfe und Förderung von Querschnittsgelähmten, und zwar 1a) vorrangig die unmittelbare Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S.v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit den oben definierten Behinderungen, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z.B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden) und 1b) die Förderung der medizinischen Forschung sowie der Entwicklung medizinischer Anwendungen, die geeignet sind, die Erkrankung Querschnittslähmung positiv zu beeinflussen bzw. deren Folgen für die Erkrankten zu mildern. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Verleihung von Forschungsstipendien vorzugsweise zur Durchführung von Forschungen auf dem Gebiet der Neurochirurgie und verwandten Gebieten wie Neuroanatomie, Neuroonkologie, Neuropsychologie, Neurobionik, Neuroradiologie und Neuropathologie. 2) sowie nachrangig durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Vorstand besteht aus vier Personen, mindestens eines der Mitglieder soll ein Arzt sein.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Mildtätigkeit in Kiel
- Langenbucher-Stiftung - Hilfe für Menschen
- Heribert und Gabriele von Lüttwitz-Stiftung
- Kreutzer-Stiftung
- Clemens Witt Stiftung
- Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+
- Stiftung Hilfswerk der Landesfachgemeinschaft Textil im Einzelhandelsverband Nord e.V.
- Irmgard Ahrens-Braksiek-Stiftung
- Bürgerstiftung Kiel
- Alle 33 für Mildtätigkeit in Kiel
In Kiel
In Schleswig-Holstein
- Selk-Harder-Stiftung Schleswig
- Harald und Klaus Spiegel - Stiftung Bad Segeberg
- Rohlfing-Stiftung Kaltenkirchen
- Helga-Jensen-Stiftung Eckernförde
- Karl Ernst Laage-Stiftung Husum
- Ulbrich-Familienstiftung Timmendorfer Strand
- Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Seeleute und deren Hinterlassenen in der Stadt Flensburg Glücksburg
- Lundener Altenwohnheim Lunden
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gisela Hagemann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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