S24STIFTUNG24

Gisela Hagemann-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Gisela Hagemann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie wurde 2017 errichtet und 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Hilfe und Förderung von Querschnittsgelähmten, und zwar

1a) vorrangig die unmittelbare Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S .v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit den oben definierten Behinderungen, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z.B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden)

und

1b)

die Förderung der medizinischen Forschung sowie der Entwicklung medizinischer Anwendungen, die geeignet sind, die Erkrankung Querschnittslähmung positiv zu beeinflussen bzw. deren Folgen für die Erkrankten zu mildern. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Verleihung von Forschungsstipendien vorzugsweise zur Durchführung von Forschungen auf dem Gebiet der Neurochirurgie und verwandten Gebieten wie Neuroanatomie, Neuroonkologie, Neuropsychologie, Neurobionik, Neuroradiologie und Neuropathologie.

2) sowie nachrangig durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verursacht durch Querschnittslähmung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Vorstand besteht aus vier Personen, mindestens eines der Mitglieder soll ein Arzt sein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gisela Hagemann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.