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Sparkassen-Hospizstiftung Stormarn

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Sparkassen-Hospizstiftung Stormarn ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Oldesloe.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung mildtätiger Zwecke oder gemeinnütziger Zwecke im Bereich der Wohlfahrtspflege durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).

Die beschafften Mittel sind dabei insbesondere für den Unterhalt, die Bewirtschaftung und die Weiterentwicklung eines stationären Hospizbetriebes sowie eines ambulanten Hospizbetriebes in Stormarn zu verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, oder im Falle der Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus 5 Personen und setzt sich zusammen aus a) der/dem jeweiligen Landrätin/-rat des Kreises Stormarn (als Vorsitzende/r), b) der/dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein (als stv. Vorsitzende/r) oder einem/einer von der Sparkasse Holstein ersatzweise bestimmten Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Sparkasse Holstein, c) einem weiteren von der Sparkasse Holstein bestimmten Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein oder einem/einer von der Sparkasse Holstein ersatzweise bestimmten Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Sparkasse Holstein, d) der/dem Vorsitzenden des Vereins "Förderverein Lebensweg - Stationäres Hospiz für Jung und Alt -e.V.", e) der/dem für Soziales zuständigen Fachbereichsleiter/in beim Kreis Stormarn oder einem/einer vom Kreis Stormarn bestimmten Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 20 Stiftungen mit Sitz in Bad Oldesloe verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Sparkassen-Hospizstiftung Stormarn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.