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Stiftung "Sehnot - Blinden- und Sehbehinderten-Stiftung Schleswig-Holstein"

Sitz in Lübeck · anerkannt 2006

Wofür diese Stiftung da ist

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln zur "Förderung der Hilfe für Behinderte und zur selbstlosen Förderung körperlich Hilfsbedürftiger i. S. v. § 53 Nr. 1 AO und wirtschaftlicher Hilfsbedürftiger i. S. v. § 53 Nr. 2" AO durch den Verein "Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.".

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Memelstr. 4
23554 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei die vertretenden Vorstandsmitglieder intern an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden sind.

Organe

Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Der erste Vorstand wird von dem Stifter bestellt; danach werden die Mitglieder gemäß Absatz 2 bestimmt bzw. gewählt. Die weitere Bestellung bzw. Wahl von Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß nachfolgender Regelung: a) Kraft Amtes ist Mitglied des Vorstandes der oder die erste Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereines Schleswig-Holstein e.V., b) Kraft Amtes ist Mitglied des Vorstandes der vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein angestellte Geschäftsführer. c) Ein Mitglied des Vorstandes wird durch den Verwaltungsrat des Blinden- und Sehbehindertenvereines Schleswig-Holstein e.V. aus dem Kreis der ordentlichen Vereinsmitglieder gewählt. d) Zwei Mitglieder des Vorstandes werden durch Kooptation seitens der Vorstandsmitglieder gemäß a) und b) gewählt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung06.12.2006
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2006 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis