Stiftung24

Rose-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2008

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung

a) des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
b) der Heimatpflege und Heimatkunde,
c) kultureller Zwecke sowie
d) der Jugend- und Altenhilfe und
e) des gesundheitsbezogenen Sports.
vorrangig in Büssau.

Die in Absatz 2 Buchst. a) bis e) genannten Stiftungszwecke werden z.B. insbesondere Verwirklicht durch
a) die Errichtung von Ruheplätzen, hinweisenden Beschilderungen, Lehrpfaden etc.,
b) die Durchführung von Ausstellungen und die Erstellung von Dokumentationen insbesondere über den Stadtteil Büssau etc'.,
c) die Durchführung von Konzerten und Lesungen etc.
d) die Durchführung von Kinder- und Schülerbetreuung, z.B. vor und nach der Schule und die Durchführung von Veranstaltungen, die der Geselligkeit und Betreuung von jungen und alten Menschen dienen,
e) die Durchführung sportlicher Übungen und Leistungen wie z.B. Rückenschule, Gymnastik etc..

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Engagement, Demokratie & Gesellschaft als Stiftungszweck

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Skandinavienallee 5
23570 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit einem Mitglied.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung16.12.2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung