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Albert und Trudy Hornbach Stiftung

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gemeinnützig

Die Albert und Trudy Hornbach Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bornheim (Südliche Weinstraße).[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

(1) Die Zwecke der Stiftung sollen möglichst weit sein und lauten wie folgt: Förderung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere - Förderung von Wissenschaft und Forschung, vor allem auf dem Gebiet der Alzheimer- und Demenzerkrankungen, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, - die Förderung der Altenhilfe sowie - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Mildtätigkeit (§ 53 der Abgabenordnung). (2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke, zum Beispiel die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Konferenzen sowie die finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben; - die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der Satzungszwecke zwischen Organisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zum Beispiel durch die gemeinsame Vergabe von Forschungsaufträgen; - die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken auf dem Gebiet der Stiftungszwecke (§ 58 Nr. 2 der Abgabenordnung); - die Zahlung von Unterstützungen an hilfsbedürftige Personen nach § 53 der Abgabenordnung. (3) Zweck der Stiftung ist auch die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte oder öffentliche-rechtliche Körperschaften zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. (4) Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Stiftungsorgane in den verschiedenen Jahren gefördert werden. Dies kann auch über mehrere Jahre erfolgen. (5) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung etwaiger Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen gibt es nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Albert und Trudy Hornbach Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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