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Stiftung zugunsten des Romavolks

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung zugunsten des Romavolks ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist, das Verständnis für die Eigenarten des Roma Volkes zu fördern und über seine kulturelle und soziale Lage in Geschichte und Gegenwart aufzuklären.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht vor allem durch die Förderung journalistischer, wissenschaftlicher, sozialpolitischer und künstlerischer Arbeiten, deren Anlass und Thema das Roma Volk ist, insbesondere die Sinti und Roma in Deutschland.

Die Förderung kann erfolgen durch

a) Vergabe eines Preises, der den Namen "Otto-Pankok-Preis" tragen soll,

b) Vergabe von Arbeitsstipendien,

c) Veranstaltungen in Verbindung mit der Hansestadt Lübeck- Kulturdezernat - sowie mit anderen Einrichtungen und Organisationen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Personen und sollte sich zusammensetzen aus a) der Stifterin oder dem Stifter auf Lebenszeit, es sei denn, sie oder er verzichten gegenüber den restlichen Mitgliedern des Vorstandes, b) einem Angehörigen des Roma Volkes, ersatzweise einer Person, die eine besondere Verbundenheit mit dem Roma Volk nachweisen kann, c) einer vom Kulturdezernat der Hansestadt Lübeck vorgeschlagenen Person.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1997 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung zugunsten des Romavolks“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.