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Stiftung Museum, Kunst und Kultur der Stadt Neumünster

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gemeinnützig

Die Stiftung Museum, Kunst und Kultur der Stadt Neumünster ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neumünster.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Trägerschaft eines Museums und die Förderung von Kunst und Kultur in der

Stadt Neumünster. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) Aufbau, Betrieb und Fortentwicklung eines Textil- und Industriemuseums,

b) die finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Veranstal-tungen musealer, künstlerischer oder

kultureller Art,

c) die finanzielle Unterstützung fremder oder eigener Veröffentli-chungen von Publikationen auf allen

kulturellen Gebieten gemäß o. g. Buchst. b),

d) die finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Maßnah-

men zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur

(z. B. Zusammenführung und Zusammenarbeit privater und öffentlicher Träger der örtlichen

Kulturszene),

e) die finanzielle Förderung von neuen Formen und Entwicklungen auf dem Gebiet von Kunst und

Kultur (z. B. Gemeinschaftsver-anstaltungen unterschiedlicher Kunstformen und Kulturkreise).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung; er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Direktor bzw. sein Stellvertreter oder der für das Kulturwesen zuständige Stadtrat der Stadt Neumünster sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen; er setzt sich zusammen aus a) dem Direktor des Museums als Vorstandsvorsitzendem, b) dem für das Kulturwesen zuständigen Stadtrat der Stadt Neumünster, im Falle der Verhinderung seinem Vertreter, c) einem vom Förderverein Textil- und Industriemuseum Neumünster e.V. entsandten Mitglied, d) einem weiteren Mitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Neumünster sind insgesamt 16 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Neumünster verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Museum, Kunst und Kultur der Stadt Neumünster“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NeumünsterLand Schleswig-HolsteinKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2004