Stiftung24

Sparkassestiftung von 1869

Sitz in Flensburg · anerkannt 1979

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung folgender Zwecke, die als besonders förderungswürdig im Sinne

des § 10 b Abs. 1 des EStG anerkannt und unter anderem in der Anlage 1, Abschnitte A und B zu § 48

Abs. 2 der EStDV enthalten sind:

a) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe;,

b) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die

Förderung der Pflege und Erhaltung von kunstwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege,

c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;

d) Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes;

e) Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer

Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;

f) Förderung der Hilfe für Behinderte;

g) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;

h) Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;

i) Förderung der Begegnungen zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland, Förderung des

Austausches von Informationen über Deutschland und das Ausland sowie Förderung von

Einrichtungen, soweit diese Tätigkeiten oder Einrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, der

Völkerverständigung zu dienen;

j) Förderung des Tierschutzes;

k) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;

l) Förderung der Kriminalprävention;

m) Förderung des Sports;

n) Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und des tratitionellen Brauchtums.

Der Statutszweck wird dadurch erfüllt, dass die Stiftung entweder anderen Körperschaften Mittel zur

Verwirklichung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne dieses Statuts verschafft oder ihre

statutsmäßigen Zwecke unmittelbar verwirklicht, z. B. durch Vergabe von Förderpreisen in Form von

Stipendien und Zuschüssen für förderungswürdige Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Südergraben 8 - 14
24937 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus 7 Personen, in ihn sollen gewählt werden: a) der Vorsitzende und mindestens ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse; b) die Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse, c) Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Flensburg.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.06.1979
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Flensburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1979 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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