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Sparkassestiftung von 1869

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Sparkassestiftung von 1869 ist eine Stiftung mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 1979 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung folgender Zwecke, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des EStG anerkannt und unter anderem in der Anlage 1, Abschnitte A und B zu § 48 Abs. 2 der EStDV enthalten sind: a) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; , b) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von kunstwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; d) Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes; e) Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; f) Förderung der Hilfe für Behinderte; g) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; h) Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; i) Förderung der Begegnungen zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland, Förderung des Austausches von Informationen über Deutschland und das Ausland sowie Förderung von Einrichtungen, soweit diese Tätigkeiten oder Einrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, der Völkerverständigung zu dienen; j) Förderung des Tierschutzes; k) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; l) Förderung der Kriminalprävention; m) Förderung des Sports; n) Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und des tratitionellen Brauchtums. Der Statutszweck wird dadurch erfüllt, dass die Stiftung entweder anderen Körperschaften Mittel zur Verwirklichung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne dieses Statuts verschafft oder ihre statutsmäßigen Zwecke unmittelbar verwirklicht, z. B. durch Vergabe von Förderpreisen in Form von Stipendien und Zuschüssen für förderungswürdige Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus 7 Personen, in ihn sollen gewählt werden: a) der Vorsitzende und mindestens ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse; b) die Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse, c) Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Flensburg.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Sparkassestiftung von 1869“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.