Sècrit Familienstiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2024
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
§2
Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartnerin und die leiblichen Nachkommen des
Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie
materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Summter Straße 229
12623 Berlin
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. Sofern der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstandes ist, ist ein einköpfiger Vorstand möglich. (2) Zu Lebzeiten des Stifters hat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Benjamin Säcrit als Vorsitzendem und der stellvertretenden Vorsitzenden Sonja Gisela Stengel. (6) Benjamin Säcrit ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Sonja Gisela Stengel ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Benjamin Säcrit sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit, sofern Sie Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein dem Stifter, solange er Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn er weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit des Stifters für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, gilt § 10 (9) (9) Der Stifter kann, solange er selbst Mitglied des Vorstandes ist, seinen Stellvertreter bestimmen und auch wieder abberufen. In diesem Fall ist § 9 Abs. 2 weiterhin auf den Stifter anwendbar.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Anerkennung | 11.12.2024 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2024 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Berlin
- Dr. Elisabeth von Witzleben-Stiftung
- Andreas Gerl Stiftung
- Emil Muschick-Stiftung
- Stiftung Theater Strahl
- Dr. philos. Friedrich Wilhelm Kube-Stiftung
- General Adolf Heusinger-Stiftung
- Maßwerk-Stiftung zur Erhaltung und Ergänzung kirchlicher Bauten und Kunstwerke der christlichen Kirchen in Berlin und Brandenburg
- Stiftung zur Förderung naturwissenschaftlicher Jugendarbeit und Erwachsenenbildung (FNJE)
- Alle 1.230 in Berlin
Gleicher Zweck
- Grobman Foundation München
- Familienstiftung Schiffer Darmstadt
- Wilhelmine Stratmann-Unterstützungskasse Hamburg
- KLAWA Stiftung Darmstadt
- Daphko Familienstiftung Bochum
- Poolehof Familienstiftung Eschborn
- Vladislav Lapidus Familienstiftung Schwaig bei Nürnberg
- Gisela Carstens-Stiftung Hamburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf Saalfeld an der Saale
- Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen Krauthausen
- Bürgerstiftung Park Hohenrode Nordhausen
- Emilie Wagner Legat Erfurt
- Share Value Stiftung Erfurt
- Maximilian & Rümeysa Haas Stiftung Kissing
- Stiftung Heimattreue Erfurter Boppard
- Michaelisstift Gefell Bad Lobenstein
- Alle in Thüringen