Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Krauthausen · anerkannt 2014
Stiftungszweck
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung agiert als Förderstiftung im Sinne des §58 Nr.1 AO,indem sie einer anderen
Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen
Stiftungen, Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Im
Weiteren kann sie auch mildtätig wirken. Sie fördert Jugendhilfe, dient der Pflege von Kunst
und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und
Berufsbildung, des Sports sowie der Brauchtumspflege. Das geschieht durch die Beschaffung
und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer
anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, sofern diese einen oder mehrere der o.g. Zwecke
verwirklichen. Die Beschaffung von Mitteln für eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst
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steuerbegünstigt ist. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das aktuelle Gebiet der
Einheitsgemeinde Krauthausen mit seinen Ortsteilen Ütteroda, Pferdsdorf/Spichra und den
Ortslagen Lengröden sowie Deubachshof. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende
Regionen ist möglich. Sollten im Rahmen einer Gebietsreform Ortsteile der Einheitsgemeinde
Krauthausen zwangsweise einer anderen Gemeinde zugeordnet werden als zum Ort
Krauthausen, werden auch sie weiterhin vom Förder- und Tätigkeitsbereich der Stiftung in
ihren Grenzen zur Zeit der Stiftungsgründung erfasst. Sofern dagegen ein Ortsteil sich freiwillig
einer anderen Gemeinde zuordnen lässt als dem Ort Krauthausen, wird sie vom
Tätigkeitsbereich der Stiftung ausgeschlossen.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die eventuell später eingebrachten Immobilien, wie
auch Kapitalerträge aus dem Grundstockvermögen sowie evtl. Miet- und Pachteinahmen
herangezogen.
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an folgende Grundsätze:
1. Förderung der Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen
Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze, Freizeitplätze, Teichanlagen
usw.) sowie der sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten für alle
Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse,
Training für Fußball und sonstige Sportarten);
2. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Kunst;
3. Förderung der Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter
Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung;
4. Förderung von Jugendprojekten, vornehmlich der Jugendverbände und Vereine durch
finanzielle und ideelle Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der
Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der
Gemeinde;
5. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen
und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen, insbesondere bei der Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.;
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten
Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße
verwirklicht werden. Da die Stiftung nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann,
entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen
Projekte.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Madelblick 20
99819 Krauthausen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1 (Kuratorium) bestimmt werden, beträgt fünf Jahre. §8 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens fünf (5) und höchstens sieben (7) Mitgliedern. Vorstandsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Gebiet der jetzigen Einheitsgemeinde Krauthausen haben. Das Kuratorium wählt den Vorstand. Vorrang als Mitglieder des Vorstandes haben amtierende: - Bürgermeister/in - Beigeordnete - Ortsteilbürgermeister/in - Gemeinderatsmitglieder. - Ortsteilräte Sollte die mindeste Anzahl (5), nicht mit vorrangigen Vorstandsmitgliedern erreicht werden, so müssen durch das Kuratorium noch weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden. ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Vorstand Mitglieder: 5-7 Kuratorium Mitglieder: 9-15
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 27.05.2014 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Krauthausen sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2014 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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