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Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen

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Die Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Krauthausen.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung agiert als Förderstiftung im Sinne des §58 Nr.1 AO, indem sie einer anderen Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Stiftungen, Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Im Weiteren kann sie auch mildtätig wirken. Sie fördert Jugendhilfe, dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Sports sowie der Brauchtumspflege. Das geschieht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sofern diese einen oder mehrere der o.g. Zwecke verwirklichen. Die Beschaffung von Mitteln für eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst 1 steuerbegünstigt ist. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das aktuelle Gebiet der Einheitsgemeinde Krauthausen mit seinen Ortsteilen Ütteroda, Pferdsdorf/Spichra und den Ortslagen Lengröden sowie Deubachshof. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist möglich. Sollten im Rahmen einer Gebietsreform Ortsteile der Einheitsgemeinde Krauthausen zwangsweise einer anderen Gemeinde zugeordnet werden als zum Ort Krauthausen, werden auch sie weiterhin vom Förder- und Tätigkeitsbereich der Stiftung in ihren Grenzen zur Zeit der Stiftungsgründung erfasst. Sofern dagegen ein Ortsteil sich freiwillig einer anderen Gemeinde zuordnen lässt als dem Ort Krauthausen, wird sie vom Tätigkeitsbereich der Stiftung ausgeschlossen. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die eventuell später eingebrachten Immobilien, wie auch Kapitalerträge aus dem Grundstockvermögen sowie evtl. Miet- und Pachteinahmen herangezogen. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an folgende Grundsätze: 1. Förderung der Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze, Freizeitplätze, Teichanlagen usw.) sowie der sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse, Training für Fußball und sonstige Sportarten); 2. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Kunst; 3. Förderung der Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung; 4. Förderung von Jugendprojekten, vornehmlich der Jugendverbände und Vereine durch finanzielle und ideelle Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde; 5. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen, insbesondere bei der Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.; Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1 (Kuratorium) bestimmt werden, beträgt fünf Jahre. §8 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens fünf (5) und höchstens sieben (7) Mitgliedern. Vorstandsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Gebiet der jetzigen Einheitsgemeinde Krauthausen haben. Das Kuratorium wählt den Vorstand. Vorrang als Mitglieder des Vorstandes haben amtierende: - Bürgermeister/in - Beigeordnete - Ortsteilbürgermeister/in - Gemeinderatsmitglieder. - Ortsteilräte Sollte die mindeste Anzahl (5), nicht mit vorrangigen Vorstandsmitgliedern erreicht werden, so müssen durch das Kuratorium noch weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden. ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5-7 Kuratorium Mitglieder: 9-15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.