Jürgen Marwitz Jugendstiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2007
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend in den Bereichen Bildung und Erziehung, Sport, Jugendhilfe und Kunst und Kultur durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur finanziellen Unterstützung von
a) Maßnahmen im Bereich des Jugendsports,
b) Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Freizeitgestaltung von Jugendlichen,
c) Maßnahmen zur Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen.
Außerdem kann die Stiftung selbst zur Förderung der Kunst und Kultur Stipendien an musisch besonders begabte Kinder und Jugendliche zur Ausbildung, zur Entwicklung der künstlerischen Fähigkeiten oder einem Studium auf dem Gebiet der Musik vergeben. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Bedürftigkeit und Begabung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Uhlandstr. 23
23564 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Im Außenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.
Organe
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich zunächst zusammen aus dem Stifter sowie zwei weiteren Personen, die vom Stifter bestimmt werden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 05.11.2007 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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