Bürgerstiftung Park Hohenrode
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Nordhausen · anerkannt 2010
gemeinnützigBürgerstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Zweck und Aufgaben der Stiftung
(1) Aufgabe der Stiftung ist die Erhaltung Parkgeländes "Park Hohenrode".
(2) Soweit die finanziellen Mittel es zulassen, soll der Park in seiner Ursprünglichkeit wieder hergestellt werden.
(3) Sollte die Stiftung über weiteres Kapital verfügen, soll die Sanierung der Villa und der weiteren Gebäude im Park Hohenrode sowie ihre Nutzung unterstützt werden.
(4) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt und des Landkreises Nordhausen gehören.
(5) Der gemeinnützige Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.8AO) sowie der Förderung der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO).
(6) Die gemeinnützigen Zwecke gemäß Abs. 5 werden erreicht, indem das als
Kulturdenkmal anerkannte Gartenensemble (Parkanlage mit Bepflanzungen, bauliche Anlagen etc.) im Sinne des Errichters sowie der seinerzeit ausführenden Architekten und Gartenplaner wieder hergestellt und nutzbar gemacht wird, unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen Verwendungsmöglichkeit. Zur Erreichung dieser Zwecke werden u.a. diverse Projekte durchgeführt, ein Nutzungskonzept erstellt und sukzessive umgesetzt, Führungen durchgeführt, Seminare gehalten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Denkmalpflege als Stiftungszweck
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. (2) ¿ (6) ¿ § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern und setzt sich zusammen aus drei vom Förderverein Park Hohenrode e.V. benannten Mitgliedern und zwei von der Stadt Nordhausen entsandten Mitgliedern. (2) ¿ (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Stellvertreter (4) ¿ (5) ¿ (6) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem Stellvertreter oder durch beide Stellvertreter vertreten. Eine Einzelvertretungsbefugnis für ein einzelnes Rechtsgeschäft kann durch einstimmigen Beschluss des Stiftungsrats erteilt werden. (7) ¿ (9) ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Stiftungsrat Mitglieder: 9 Stifterforum Mitglieder: unbestimmt
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 08.07.2010 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Nordhausen sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 9 in Nordhausen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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