Stiftung24

Dorit und Alexander Otto Stiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 2011

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Rettung aus Lebensgefahr, von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, des Schutzes von Ehe und Familie, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie von Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist auch die Förderung kirchlicher Zwecke - Förderung von in Hamburg tätigen Religionsgemeinschaften, sofern diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eigenes Wirken von Stiftungsper- sonal oder Hilfspersonen oder durch finanzielle Zuwendungen a. an andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erforschung und Unterstützung bestimmter Heilmethoden und postoperativer Behandlungen an Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, b. an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die gemeinnützige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Absatz 1 fördern, zur Verwirklichung dieser gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecke.
Eigenes Wirken der Stiftung im Sinne des Absatzes 2 kann zum Beispiel der Betrieb einer Ambulanz für traditionelle chinesische Medizin durch beauftragtes Personal der Stiftung an einem Krankenhaus sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Saseler Damm 39 a
22395 Hamburg

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2011 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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