Stiftung Thüringer Sporthilfe
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gemeinnützig
Hinweis zur Anschrift
Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.
Die Stiftung Thüringer Sporthilfe ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist, Sportlerinnen und Sportlern aus Thüringer Sportvereinen ¿die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten bzw. solche erbringen, ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fordern. Dies geschieht insbesondere durch: a) Hilfen jeder Art, um die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten, b) Unterstützung einer ihrer Anlagen, Fähigkeiten und ihrer Einsatzfreudigkeit entsprechenden beruflichen Aus- und Weiterbildung, c) Linderung vorzugsweise sportbedingter sozialer Härten. (3) Weiterer Zweck der Stiftung ist, Trainer der geförderten Sportlerinnen und Sportler aus Thüringer Sportvereinen, ideell und materiell zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch: a) ideelle Anerkennung und Würdigung von Trainern b) Prämierung von Trainern für besondere Leistungen bei der Entwicklung Thüringer Nachwuchs- und Spitzensportler Der bisherige Förderzweck darf durch die Zweckerweiterung nicht beeinträchtigt werden; insbesondere dürfen die Erträge aus dem vor dem Zeitpunkt der Erweiterung des Stiftungszwecks vorhandenen Grundstockvermögen nur dann verwendet werden, soweit sie weder zur Verfolgung des Stiftungszweckes aus Absatz 2 noch zur Werterhaltung des Vermögens benötigt werden. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäßse Zwecke verwendet werden. Im Falle des Absatzes 2c ist die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger Voraussetzung (§ 53 AO). (5) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Vergabe freier Mittel verwirklicht, deren Art und Höhe sich jeweils nach erbrachten sportlichen Ergebnissen, nach der Bedürftigkeit, den Umständen des Einzelfalles sowie nach Maßgabe der verfügbaren Mittel richtet. (7) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen nach Absatz 2, auch nicht bei Wiederholung einer Fördemaßnahme. (8) Die Stiftung darf Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. II. Stiftungsvermögen § 3 Vermögensbestand (1) Das anfängliche Grundstockvermögen der Stiftung beträgt 2.428.63644 Euro (4, 75 Mio DM), welches durch den Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt wurde. (2) Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Ein Rückgriff auf das Grundstockvermögen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig, wenn der Stifterwille anders nicht zu verwirklichen und der Bestand der Stiftung für angemessene Zeit gewährleistet ist.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (Abschnitt A), das Kuratorium (Abschnitt B) und der Stiftungsrat (Abschnitt C). § 6 Zusammensetzung (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus bis zu 8 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds werden vom Stiftungsrat der Stiftung berufen. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied wird von den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern bestellt und gehört dem Vorstand Kraft seiner Bestellung an. ... § 7 Aufgaben des Vorstandes ... (4) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen einer der 1. oder der 2. Vorsitzende oder das Geschäftsführende Vorstandsmitglied sein muss.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-7 Kuratorium Mitglieder: offene Anzahl Präsidium Mitglieder: 6-13
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Frankfurter Vermögen gemeinnützige Stiftung Bad Homburg v.d.Höhe
- Stiftung Rundblick Lüneburg
- Bernhard & Dorothea Martin Stiftung Vallendar
- Bürgerstiftung für Klein Wanzleben Stadt Wanzleben-Börde
- CLUB-Stiftung im Der Hamburger und Germania Ruder Club Hamburg
- MENS SANA – Stiftung zur Förderung von Geist und Körper unserer Kinder Heusweiler-Eiweiler
- C.S. Stiftung Frankfurt am Main
- Hermann-Reddersen-Stiftung Clausthal-Zellerfeld
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Aline-Scholz-Stiftung Gera
- Ulrich Zwiener-Stiftung für internationale Verständigung und Menschenrechte Jena
- Stiftung Klosterkirche Thalbürgel Bürgel
- Familie Rudahl Stiftung Lauscha
- Herberge zur Heimat Weimar
- Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung Jena
- Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen Nordhausen
- Stiftung Helbedündorf Helbedündorf
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Thüringer Sporthilfe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.