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Stiftung Burg Bodenstein

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung Burg Bodenstein ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leinefelde-Worbis.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Familie & privatnützig, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit und Religion & Kirche.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Erfüllung des kirchlichen Auftrags der Burg Bodenstein als Evangelische Familienerholungs- und Begegnungsstätte zu fördern, die finanzielle Abhängigkeit von Zuschüssen Dritter möglichst gering zu halten und die Erhaltung der Burg Bodenstein auf Dauer sicherzustellen.
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes unterstützt und fördert die Stiftung die geistliche, soziale und kulturelle Arbeit auf Burg Bodenstein. Die Vergabe von Stiftungserträgen kann auch als Unterstützung an bedürftige Familien und Einzelpersonen gemäß §53 AO erfolgen, um diesen einen Aufenthalt auf Burg Bodenstein zur Teilnahme an Freizeiten, Seminaren oder Erholungsmaßnahmen zu ermöglichen.
(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
§ 3 Stiftungsvermögen und Zustiftungen
(1) Das Grundstockvermögen der Stiftung Burg Bodenstein beträgt bei der Gründung 250.000,00 DM.
(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Dem Stiftungsvermögen wachsen diejenigen Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung können ebenfalls dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.
(3) Es ist beabsichtigt, das Vermögen der Stiftung durch weitere Zustiftungen zu erhöhen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind:   - das Stiftungskuratorium, - der Stiftungsvorstand. ...   § 7 Stiftungsvorstand (1) Die laufenden Angelegenheiten der Stiftung werden von einem Stiftungsvorstand besorgt, der aus folgenden drei Personen besteht: - dem Leiter/der Leiterin der Burg Bodenstein, - zwei auf Vorschlag des Kuratoriums der rechtlich unselbstständigen Einrichtung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Burg Bodenstein vom Stiftungskuratorium zu berufende Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Mitglieder des Stiftungskuratoriums dürfen nicht zugleich dem Stiftungsvorstand angehören. (2) Der Leiter/die Leiterin der Burg Bodenstein ist zugleich der/die Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Der Stiftungsvorstand wählt den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des Stiftungsvorstandes. (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Stiftungsvorstand kann durch Beschluss einzelne Vorstandsmitglieder zur Alleinvertretung bevollmächtigen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungskuratorium Mitglieder: 5-8

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Leinefelde-Worbis sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Burg Bodenstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.