Stiftung24

Dittmar-Stiftung

ungeklärt · Sitz in Erfurt

Satzungszweck

§ 7 Stiftungsorgane  
 (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden
Gremien ist ausgeschlossen.
 
... 
§ 8 Vorstand 
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Mitgliedern.
Die Mitglieder des Vorstandes werden abgesehen vom ersten Vorstand
(Gründungsvorstand) und abgesehen von den Fällen des Ausscheidens während
der Amtsperiode vom Kuratorium bestimmt. Der Gründungsvorstand wird von den
Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. Scheidet ein Mitglied des
Gründungsvorstandes während der Amtszeit aus dem Vorstand aus, so bestellen
die verbleibenden Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtszeit ein neues
Mitglied (Selbstergänzungsrecht). Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig. 
(2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie den
stellvertretenden Vorsitzenden. 
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die
Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat
Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der
Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und
dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur
bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden
Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. 
(4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Außerdem obliegt
dem Vorstand:
1. die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens und
der sonstigen Mittel,
2. die Geschäfte der Stiftung zu besorgen, insbesondere die Entscheidungen
der Organe auszuführen,
3. den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr) aufzustellen,
4. die Jahresrechnung zu legen,
5. Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies
erfordert, und die hierzu notwendigen Verträge abzuschließen,
6. die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des
Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen,
7. die jährliche Aufstellung eines Berichts über die Erfüllung des
Stiftungszweckes.
 
...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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