S24STIFTUNG24

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Gotha.[1] Sie wurde 2005 errichtet und 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

$ 2Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen.
Ihr obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen
lebenden Künstlerinnen und Künstler. Dieser Stiftungszweck wird erfüllt durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung von Projekten. Hierzu dienen vor allem die Zinserträge des auf den Freistaat Thüringen entfallenden Vermögensanteils aus dem Liquidationsvermögen der Stiftung Kulturfonds sowie die Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushalts.
(2) Die Stiftung kann darüber hinaus bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Geschichte fördern. Des Weiteren können der Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kulturgüter, Kunstgegenstände und Sammlungen mit herausragender Bedeutung durch die Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind ¿ der Stiftungsrat ¿ der Stiftungsvorstand ¿ das Kuratorium. ...   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Geschäftsführer. (2) Die Berufung des Vorstands erfolgt durch den Stiftungsrat für mindestens drei, jedoch höchstens fünf Jahre. Die Berufung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Erneute Berufungen sind möglich. (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er trifft für den Fall seiner Verhinderung Vorsorge durch Erteilung einer entsprechenden Vollmacht. Die Erteilung einer Generalvollmacht bedarf der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrats. Im Übrigen werden die Befugnisse des Vorstands durch die Satzung bestimmt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 8 Kuratorium Mitglieder: bis 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Gotha verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kulturstiftung des Freistaats Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GothaLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & Kulturrechtsfähige Stiftung öffentlichen RechtsAnerkannt 2004