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Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Gotha.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2004 und 2005. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

$ 2Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen. Ihr obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler. Dieser Stiftungszweck wird erfüllt durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung von Projekten. Hierzu dienen vor allem die Zinserträge des auf den Freistaat Thüringen entfallenden Vermögensanteils aus dem Liquidationsvermögen der Stiftung Kulturfonds sowie die Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushalts. (2) Die Stiftung kann darüber hinaus bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Geschichte fördern. Des Weiteren können der Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kulturgüter, Kunstgegenstände und Sammlungen mit herausragender Bedeutung durch die Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind ¿ der Stiftungsrat ¿ der Stiftungsvorstand ¿ das Kuratorium. ...   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Geschäftsführer. (2) Die Berufung des Vorstands erfolgt durch den Stiftungsrat für mindestens drei, jedoch höchstens fünf Jahre. Die Berufung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Erneute Berufungen sind möglich. (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er trifft für den Fall seiner Verhinderung Vorsorge durch Erteilung einer entsprechenden Vollmacht. Die Erteilung einer Generalvollmacht bedarf der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrats. Im Übrigen werden die Befugnisse des Vorstands durch die Satzung bestimmt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 8 Kuratorium Mitglieder: bis 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kulturstiftung des Freistaats Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GothaLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & Kulturrechtsfähige Stiftung öffentlichen RechtsAnerkannt 2004