Stiftung24

Witt Foundation

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Ilmenau · anerkannt 2014

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2
Stiftungszweck
 
Die Stiftung hat den folgenden Zweck:
 
(1) Die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau
Anett und der ehelichen, leiblichen Abkömmlinge des Stifters ("Stifter-Familie"),
insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts, die Förderung der
persönlichen Entwicklung und der beruflichen und unternehmerischen Aus- und
Weiterbildung.
 
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifter-Familie erhalten und stärken.
 
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern
und unterstützen.
 
 
§3
Verwirklichung des Stiftungszwecks
 
(1) Die Stiftung erfüllt den Stiftungszweck aus den Erträgen des Grundstockvermögens
und aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des
Grundstockvermögens bestimmt sind.
 
(2) Die Stiftung soll ihren Zweck insbesondere wie folgt verwirklichen:
a) Die angemessene Förderung und Unterstützung der Stifter-Familie erfolgt durch:
aa. Barzuwendungen;
bb. Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten,
i. der Eheschließung und der Geburt von Kindern;
ii. der Kindererziehung;
iii. einer Schul-, Berufs-, Aus- oder Weiterbildung;
iv. eines Studiums;
v. einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung;
vi. der Gesundheitsvorsorge, Prävention und Heilung;
vii. des Lebensunterhalts, wenn das Familienmitglied in wirtschaftliche Not
geraten ist;
viii. die Sicherung des Lebensabends.
cc. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Eigentum der Stiftung, durch die
Stifter-Familie;
dd. die Vornahme von Geschäften aller Art, die den Interessen der Stiftung und der
Stifter-Familie dienen können, soweit dadurch das Grundstockvermögen der Stiftung
oder die Existenz der Stiftung nicht gefährdet werden;
 
b) Der Erhalt und die Stärkung der familiären Verbundenheit und Harmonie der
Stifter-Familie erfolgt durch:
aa. den achtsamen und langfristigen Aufbau, Erhalt sowie die einheitliche Verwaltung des
Grundstockvermögens im Sinne der Stifter-Familie;
bb. gemeinsame Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige
Familientreffen;
cc. den Erwerb und den langfristigen Schutz von für die Stifter-Familie bedeutsamen
beweglichen und unbeweglichen Eigentums;
dd. die Unterstützung von Forschungen und Veröffentlichungen zu privaten Zwecken in
Bezug auf die historischen Wurzeln der Stifter-Familie;
ee. den Erhalt und die Pflege der Gräber der Stifter-Familie.
 
c) Die angemessene Unterstützung der persönlichen, familiären, beruflichen und
wirtschaftlichen Entwicklung der Stifter-Familie erfolgt durch,
aa. die Förderung der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und
des Familienaufbaus;
bb. der Schaffung eines Bewusstseins für wirtschaftliche Zusammenhänge und
Unternehmertum;
cc. die Schaffung eines Bewusstseins für Kunst und Kultur;
dd. die behutsame Heranführung von Jugendlichen der Stifter-Familie an die Tätigkeit in
den Organen der Stiftung sowie auf Positionen in stiftungsverbundenen
Unternehmen.
 
d) Die Prüfung der Angemessenheit der Förderung und Unterstützung soll
insbesondere auf der Grundlage der folgenden Aspekte erfolgen:
aa. Alle Mitglieder der Stifter-Familie sollen ermutigt werden, sich selbst eine
wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der
Stiftung sollen gezielt unterstützen;
bb. Die Stiftungsorgane sollen stets auch die Wirtschaftslage der Stiftung und den
dauerhaften Erhalt des Grundstockvermögens der Stiftung im Fokus haben.
 
(3) Die Art und Weise der Verwirklichung des Stiftungszwecks kann variieren.
Abhängig von den Lebenslagen der Mitglieder der Stifter-Familie und der
Ertragskraft der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Karl-Zink-Straße 13
98693 Ilmenau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Organe der Stiftung; gemeinsame Vorschriften   (1) Organ der Stiftung im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.   (2) Der Stiftungsvorstand darf einen Familienrat einrichten.   (3) In dem Zeitpunkt, in dem der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausscheidet, entscheidet der Stiftungsvorstand spätestens über die Einrichtung eines Familienrats. Für den Fall, dass im Zeitpunkt des Ausscheidens des Stifters aus dem Stiftungsvorstand. die Einrichtung eines Familienrats wirtschaftlich noch nicht sinnvoll ist, soll der Familienrat zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden, sobald die Stiftung einen entsprechenden Umfang erreicht hat. ....   § 9 Zusammensetzung des Stiftungsvorstands   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einem und höchstens fünf Mitgliedern.   (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und für den Fall eines mehrköpfigen Vorstands einen stellvertretenden Stiftungsvorstand.   (3) Der Stifter ist auf Lebenszeit Miitglied und Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Der Stifter ist jederzeit berechtigt, sein Amt als Vorstandsmitglied und/oder als Vorsitzender des Stiftungsvorstands niederzulegen.   (4) Solange der Stifter dem Stiftungsvorstand angehört, erfolgt die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder alleine durch ihn.   ...   §10 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands (1) Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung so zu verwalten, dass eine Verwirklichung des Stiftungszwecks unter Berücksichtigung des erkennbaren oder mutmaßlichen Willens des Stifters auf Dauer nachhaltig gewährleistet ist. ... (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Stiftungsvorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Sti£tung alleine. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern ihm nicht durch den Stiftungsvorstand Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2014
Anerkennung18.12.2014
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2014 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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