Witt Foundation
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Die Stiftung „Witt Foundation“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ilmenau.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck Die Stiftung hat den folgenden Zweck: (1) Die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau Anett und der ehelichen, leiblichen Abkömmlinge des Stifters ("Stifter-Familie"), insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts, die Förderung der persönlichen Entwicklung und der beruflichen und unternehmerischen Aus- und Weiterbildung. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifter-Familie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. §3 Verwirklichung des Stiftungszwecks (1) Die Stiftung erfüllt den Stiftungszweck aus den Erträgen des Grundstockvermögens und aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind. (2) Die Stiftung soll ihren Zweck insbesondere wie folgt verwirklichen: a) Die angemessene Förderung und Unterstützung der Stifter-Familie erfolgt durch: aa. Barzuwendungen; bb. Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten, i. der Eheschließung und der Geburt von Kindern; ii. der Kindererziehung; iii. einer Schul-, Berufs-, Aus- oder Weiterbildung; iv. eines Studiums; v. einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung; vi. der Gesundheitsvorsorge, Prävention und Heilung; vii. des Lebensunterhalts, wenn das Familienmitglied in wirtschaftliche Not geraten ist; viii. die Sicherung des Lebensabends. cc. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Eigentum der Stiftung, durch die Stifter-Familie; dd. die Vornahme von Geschäften aller Art, die den Interessen der Stiftung und der Stifter-Familie dienen können, soweit dadurch das Grundstockvermögen der Stiftung oder die Existenz der Stiftung nicht gefährdet werden; b) Der Erhalt und die Stärkung der familiären Verbundenheit und Harmonie der Stifter-Familie erfolgt durch: aa. den achtsamen und langfristigen Aufbau, Erhalt sowie die einheitliche Verwaltung des Grundstockvermögens im Sinne der Stifter-Familie; bb. gemeinsame Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen; cc. den Erwerb und den langfristigen Schutz von für die Stifter-Familie bedeutsamen beweglichen und unbeweglichen Eigentums; dd. die Unterstützung von Forschungen und Veröffentlichungen zu privaten Zwecken in Bezug auf die historischen Wurzeln der Stifter-Familie; ee. den Erhalt und die Pflege der Gräber der Stifter-Familie. c) Die angemessene Unterstützung der persönlichen, familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Stifter-Familie erfolgt durch, aa. die Förderung der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus; bb. der Schaffung eines Bewusstseins für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmertum; cc. die Schaffung eines Bewusstseins für Kunst und Kultur; dd. die behutsame Heranführung von Jugendlichen der Stifter-Familie an die Tätigkeit in den Organen der Stiftung sowie auf Positionen in stiftungsverbundenen Unternehmen. d) Die Prüfung der Angemessenheit der Förderung und Unterstützung soll insbesondere auf der Grundlage der folgenden Aspekte erfolgen: aa. Alle Mitglieder der Stifter-Familie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen gezielt unterstützen; bb. Die Stiftungsorgane sollen stets auch die Wirtschaftslage der Stiftung und den dauerhaften Erhalt des Grundstockvermögens der Stiftung im Fokus haben. (3) Die Art und Weise der Verwirklichung des Stiftungszwecks kann variieren. Abhängig von den Lebenslagen der Mitglieder der Stifter-Familie und der Ertragskraft der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Organe der Stiftung; gemeinsame Vorschriften (1) Organ der Stiftung im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. (2) Der Stiftungsvorstand darf einen Familienrat einrichten. (3) In dem Zeitpunkt, in dem der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausscheidet, entscheidet der Stiftungsvorstand spätestens über die Einrichtung eines Familienrats. Für den Fall, dass im Zeitpunkt des Ausscheidens des Stifters aus dem Stiftungsvorstand. die Einrichtung eines Familienrats wirtschaftlich noch nicht sinnvoll ist, soll der Familienrat zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden, sobald die Stiftung einen entsprechenden Umfang erreicht hat. .... § 9 Zusammensetzung des Stiftungsvorstands (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einem und höchstens fünf Mitgliedern. (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und für den Fall eines mehrköpfigen Vorstands einen stellvertretenden Stiftungsvorstand. (3) Der Stifter ist auf Lebenszeit Miitglied und Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Der Stifter ist jederzeit berechtigt, sein Amt als Vorstandsmitglied und/oder als Vorsitzender des Stiftungsvorstands niederzulegen. (4) Solange der Stifter dem Stiftungsvorstand angehört, erfolgt die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder alleine durch ihn. ... §10 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands (1) Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung so zu verwalten, dass eine Verwirklichung des Stiftungszwecks unter Berücksichtigung des erkennbaren oder mutmaßlichen Willens des Stifters auf Dauer nachhaltig gewährleistet ist. ... (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Stiftungsvorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Sti£tung alleine. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern ihm nicht durch den Stiftungsvorstand Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 - 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Ilmenau
Gleicher Zweck
- VR-Stiftung für Bürger am Bayerischen Bodensee Lindau
- Judith und Horst Rauck Stiftung München
- ROTARY STIFTUNG zu LÜBECK Bad Schwartau
- Bürgerstiftung Heppenheim Heppenheim
- Stiftung Forensisches Forum Frankfurt am Main
- Bennecke - v. Krosigk-Stiftung Staßfurt
- Elisabeth Barbara und Eltern Spahn-Stiftung Augsburg
- Stiftung zur Förderung der Kunst in der Pfalz Neustadt an der Weinstraße
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Terra Familienstiftung Lauscha
- Prinzess-Marie-Stiftung Arnstadt
- Becker'sche Stipendium-Stiftung Nordhausen
- Kirchenstiftung St. Michael Jena Jena
- FAMWO MMXXIII Stiftung Lauscha
- Rohlmann Familienstiftung Arnstadt
- Lüters Familienstiftung 2023 Lauscha
- Bergfeld Foundation Lauscha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Witt Foundation“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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