Bertram und Annerose Krannich-Stiftung
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gemeinnützig
Die Bertram und Annerose Krannich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2016 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO. Sie handelt in selbstloser Absicht, d. h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Stiftungszweck ist die Förderung des Tierschutzes und die Förderung der Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO im Gebiet der Stadt Gera und im Gebiet des Landkreises Greiz in den Grenzen der Gebiete Stand: Dezember 1996. Insbesondere kann der Stiftungszweck verwirklicht werden durch die Unterstützung von Tierheimen und bedürftigen Personen, die Tiere halten. (3) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben: a) aus den Erträgen des Stiftungsvermögens; b) aus Zuwendungen, soweit sie von dem Zuwender nicht ausdrücklich zur Stärkung des Grundstockvermögens bestimmt sind. Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen erfolgen, die sie im Sinne des Absatzes 2 zu verwenden haben. Die Erben bzw. Rechtsnachfolger der Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (4) Es darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigt werden. (5) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht. (6) Die Stiftung ist verpflichtet, nach dem Tode der Stifter nach Maßgabe des § 58 Ziff. 5 AO die Aufrechterhaltung und Pflege der Grabstätte für den längstmöglichen Zeitraum sicherzustellen, sofern dies nicht bereits durch die Testamentsvollstreckung erfolgt ist.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 4 Stiftungsvorstand (1.) Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei natürlichen Personen besteht. Der Vorstand vertritt die Stiftung jeweils gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Besteht der Stiftungsvorstand vorübergehend nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein. (2) Der Stiftungsvorstand wird von der Commerzbank AG ernannt und aus wichtigem Grunde abberufen. Erste Vorstandsmitglieder sollen sein: 1. Herr Wolfram Bernt, dienstansässig Commerzbank AG, Frankfurt/Main 2. Frau Elke Becker, Leiterin des Tierheims der Stadt Greiz 3. Herr Torsten Schmidt von der Commerzbank AG, Gera Soweit ein Mitglied des Stiftungsvorstandes Mitarbeiter der Commerzbank AG ist, endet seine Amtszeit mit seinem Ausscheiden aus der Bank. (3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Mehrmalige Wiederbenennung ist zulässig. (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Stiftungsvorstand aus, tritt das zum Nachfolger benannte Vorstandsmitglied in die Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes ein. (5) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, insbesondere die Verwaltung des Stif- tungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszweckes in Übereinstimmung mit dieser Stiftungssatzung. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben dritte Personen heranziehen. (6) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihr Amt grundsätzlich ehrenamtlich aus. Sie haben jedochAnspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen. Soweit der Umfang der Vorstandstätigkeit als überdurchschnittlich bezeichnet werden kann, haben die Mitglieder Anspruch auf eine angemessene Zeitvergütung. §5 Beschlussregelung (1) Der Vorstand beschließt einstimmig. (2) Beschlüsse können im schriftlichen Verfahren gefasst werden, sofern alle Mitglieder damit einverstanden sind.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Gera
- Stiftung Kulturkorridor Gera
- Aline-Scholz-Stiftung
- Deutsche Guillain-Barré-Syndrom-Stiftung (Deutsche GBS Stiftung)
- Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera
- KSL-H Stiftung
- Stiftung Gerichtsmedizin – Rechtsmedizin regional
- Sparkassenstiftung Landschaftspflege
- Dr. Dr. Engelhardt-Stiftung des Rutheneums
- Alle 20 in Gera
Gleicher Zweck
- Rose-Marie und Bernhard Metscherling Stiftung Meldorf
- Bürgerstiftung Dormagen Dormagen
- Etusis Foundation Hamburg
- Evangelische Stiftung St. Vitus Seesen Seesen
- Richard Borek Stiftung Braunschweig
- DAVIN-Stiftung für ein inklusives Darmstadt Darmstadt
- Stiftung Waldheim Cluvenhagen Langwedel
- Johann Göritz-Testament Hamburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Hermann von Schroedel-Stiftung Friedrichstanneck
- Lebenshilfe Erfurt Stiftung Erfurt
- Kruikaohank'sche Stiftung Bad Salzungen
- Silemüller-Stiftung Bad Salzungen
- Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena Jena
- pro vita Akademie Nordhausen Stiftung Uta Triebel Nordhausen
- Fauer Bhandari Foundation Lauscha
- Stiftung LandCampus Bad Liebenstein
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bertram und Annerose Krannich-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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