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Friedrich Wilhelm Surmann Stiftung

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gemeinnützig

Die Friedrich Wilhelm Surmann Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ilmenau.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung.   (2) Der Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch: a) Stiftungsprojekte wissenschaftlicher, forschender und bildender Art. Dies geschieht durch Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung von Forschungsprojekten, Einrichtung von Stiftungsprofessuren, Angebote von Kursen usw. b) Unterstützung der Forschung und Lehre; insbesondere auch durch Kostenübernahme für Lehrkräfte, wissenschaftliche Ausstattung, Sachmittel und Infrastruktur, c) Unterstützung von Lernenden in steuerlich zulässigem Umfang.   (3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne-der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist selbstlos tätig.   (4) Die Stiftung darf alle Aufgaben wahrnehmen, die dem Stiftungszweck dienen und nicht gegen die Vorgaben der Gemeinnützigkeit verstoßen..

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 5.806 Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   Organe der Stiftung sind: a) der Stiftungsvorstand und b) der Stiftungsrat   Die Mitglieder der Organe sind unentgeltlich und ehrenamtlich tätig.     § 6 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis drei Personen und setzt sich wie folgt zusammen: a) Stifter b) vom Stifter berufene Familienmitglieder (Ehefrau und Nachkommen in gerader Linie) c) vom Stifter aus dem Kreis der Zustifter zu benennendes Mitglied.   (2) Tritt der Stifter zurück oder verstirbt der Stifter, so wählt der Stiftungsrat - soweit möglich - jeweils 2 Familienmitglieder des Stifters und soweit möglich 1 Person aus den Zustiftern. Ist dies nicht möglich, kann der Stiftungsrat Personen, die die Ziele der Stiftung unterstützen und bereit und in der Lage sind die Stiftung zu leiten, in den Stiftungsvorstand wählen.   (3) Die wählbaren Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.   (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist in der nächsten Sitzung des Stiftungsrates eine Nachwahl durchzuführen. Das oder die neugewählten Vorstandsmitglieder wird bzw. werden auf die Restamtszeit des Vorstandes gewählt.   (5) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vorsitzender ist der Stifter. Nach seinem Ausscheiden wählt der Stiftungsvorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie einen Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der stellvertretende Vorsitzende von seiner Vertretungsmacht nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch macht. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung nur in Verbindung mit dem Vorsitzenden oder seinem Vertreter.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 - 3 Stiftungsrat Mitglieder: offen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Friedrich Wilhelm Surmann Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:IlmenauLand ThüringenWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2013