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Sparkassenstiftung Erfurt

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gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung Erfurt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Forderung von Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendforderung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Altenpflege. Die Forderung soll sich auf das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt beziehen. (3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke a) durch eigene Maßnahmen, die auch Stipendien umfassen können, b) durch Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für Zwecke, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen. c) durch Gewahrung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und an Gebietskörperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke. (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) Kuratorium b) der Vorstand...   § 9 Vorstand (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem vom Vorstand der Sparkasse Mittelthüringen gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Mittelthüringen oder einem vom Vorstand der Sparkasse Mittelthüringen gewählten Mitarbeiter der Sparkasse Mittelthüringen als Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Kuratorium gewählt werden. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. (2) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer der Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Wahlzeit führen die Vorstandsmitglieder die Geschäfte bis zum Zusammentritt des neuen Vorstandes weiter.   § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ... (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er handelt durch seinen Vorsitzenden oder durch dessen Vertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassenstiftung Erfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.