RoTa-Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Laasdorf · anerkannt 2018
Familienstiftung
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszwecke
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich die nachfolgend dargestellten Zwecke. Die genannten Zwecke müssen nicht gleichzeitig und gleichrangig erfüllt werden. Sie stellen den Rahmen dar, innerhalb dessen die Stiftungserträgnisse zu verwenden sind.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung des Stifters und seiner Kinder, z.B. durch finanzielle Zuwendungen, Übernahme von Kosten, Gewährung von Unterkunft.
(3) Zu Lebzeiten des Stifters ist der Stifter sowie dessen Kinder (Destinatäre) bezugsberechtigt. Abkömmlinge von Kindern sind nur in der Folge des Generationenwechsels bezugsberechtigt, d.h. nur Kinder verstorbener Kinder. Die satzungsgemäßen Destinatärszahlungen an die Bezugsberechtigten erfolgen ab Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde.
(4) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes gem. Abs. 1 und 2 kann die Stiftung Wirtschaftsunternehmen jeder Art gründen, sich daran beteiligen oder Beteiligungen veräußern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Kontaktdaten
Anschrift
Mittelstraße 17
07646 Laasdorf
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht grundsätzlich aus einer Person. (2) Bei Ausscheiden des Vorstands (insbesondere durch Tod oder Amtsniederlegung) wird ein amtierender Stiftungsrat (unter Beendigung seiner Funktion als Stiftungsrat) Vorstand der Stiftung. Hierbei rückt stets der Älteste Stiftungsrat in die Position des Vorstandes ein. (3) Der Vorstand erhält angemessene Aufwendungen ersetzt. Er kann außerdem bei entsprechender Vereinbarung Vergütung erhalten. Diese Vereinbarung wird vom Vorstand gleichzeitig in Vertretung der Stiftung abgeschlossen, sie bedarf der Textform und kann keine rückwirkende Vergütung vorsehen. Die Höhe der Vergütung ist stets so zu wählen, dass die Zwecke der Stiftung weiterhin verwirklicht werden können. (4) Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Ihm obliegt insbesondere, aber nicht abschließend: 1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 2. die Erstellung eines Jahresberichts und einer Jahresrechnung (einschließlich Vermögensaufstellung auf den Schluss des Geschäftsjahres), 3. die Vergabe der Erträgnisse des Stiftungsvermögens, 4. die Information des Stiftungsrats. (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung. (6) Der Vorstand ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB entbunden. (7) Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes (ausgenommen die Stifter) kann jederzeit vom Stiftungsrat mit einem einstimmigen Beschluss abberufen werden. Dem betroffenen Mitglied ist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: max. 4
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 09.11.2018 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Laasdorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2018 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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