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Stiftung Zukunft Vieselbach

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gemeinnützig

Die Stiftung Zukunft Vieselbach ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung von umwelt- und familienfreundlicher Mobilität und der Nahversorgung im ländlichen Raum, der Förderung der Bildung, der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen, dem Umweltschutz, dem Wohlfahrtswesen, dem Sport, der Heimatpflege und Heimatkunde und dient der Ortsverschönerung. Die Stiftung dient der nachhaltigen Förderung der Entwicklung des ländlichen Umfelds. Gleichzeitig soll ein Miteinander der Generationen gefördert, jungen Familien die Ansiedlung attraktiv gemacht und damit einer Entvölkerung des Ortsteils begegnet werden. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf den Ortsteil Vieselbach/VVallichen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Gebiete ist möglich. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl stiftungseigene Immobilien (sofern vorhanden) zugunsten der Erfüllung des Stiftungszweckes ebenso genutzt, wie auch die Erträgnisse aus Mieten und Kapitalerträgen herangezogen werden. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung von Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Förderung und konzeptionelle Unterstützung bei der Schaffung von urnwelt- und familienfreundlicher Mobilität und Nahversorgung im ländlichen Raum; 2. Förderung und operative Unterstützung von Maßnahmen zur Ortsverschönerung und des Naturschutzes; 3. Organisation und Förderung des bürgerlichen Engagements, der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen; ¿4. Operative und fördernde Unterstützung von Veranstaltungen-der Heimatpflege und - kunde sowie der Denkmalpflege und des -schutzes; 5. Durchführung und operative Unterstützung von Stammtischen, Symposien, Tagungen, Kolloquien und Maßnahmen zur Bildung; 6. Förderung und konzeptionelle Unterstützung bei der Erhaltung und Schaffung von Sporteinrichtungen, der Durchführung von Sportveranstaltungen sowie für Kunst und Kultur; 7. Förderung und konzeptionelle Unterstützung bei der Erhaltung und Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, Spielplätzen, Einrichtungen für Altenpflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.     § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein bis drei weitere Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder des Vorstandes werden, abgesehen von den Fällen des Amtswechsels während der Amtsperiode, vom Kuratorium bestellt. Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ...   Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Zukunft Vieselbach“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.