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Georg-Herzog-Stiftung

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Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die Georg-Herzog-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Bad Salzungen.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft.

Stiftungszweck

§ 6 Organe der Stiftung  (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. (2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig....   § 10 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha und den weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern entsprechend der jeweils gültigen Satzung der Kreissparkasse Gotha.  (2) Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Gotha. Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden.  (3) Die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand endet mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand der Kreissparkasse Gotha.  § 11 Aufgaben des Stiftungsvorstandes  (1) Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.  (2) Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes des Freistaats Thüringen und der Stiftungssatzung den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind insbesondere: a) die Beschlüsse des Stiftungsrates vorzubereiten und sie auszuführen; b) die Verwaltung des Stiftungsvermögens; c) die Verwendung der Stiftungsmittel; d) den Jahresabschluss und den Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 16 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu erstellen und dem Stiftungsrat vorzulegen; e) einen Plan über die verfügbaren Mittel nach § 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres vorzulegen; f) dem Stiftungsrat Vorschläge zur Entscheidung über die Mittelverwendung vorzulegen; g) jede Änderung der Zusammensetzung der Stiftungsorgane der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.  (3) Der Stiftungsvorstand kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eines Geschäftsführers bedienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Georg-Herzog-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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