Stiftung24

Georg-Herzog-Stiftung

ungeklärt · Sitz in Erfurt

Zweck laut Satzung

§ 6 Organe der Stiftung 
(1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
(2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig. ... 
 § 10 Stiftungsvorstand  
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha und den weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern entsprechend der jeweils gültigen Satzung der Kreissparkasse Gotha. 
(2) Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Gotha. Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden. 
(3) Die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand endet mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand der Kreissparkasse Gotha. 
§ 11
Aufgaben des Stiftungsvorstandes 
(1) Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. 
(2) Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes des Freistaats Thüringen und der Stiftungssatzung den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) die Beschlüsse des Stiftungsrates vorzubereiten und sie auszuführen;
b) die Verwaltung des Stiftungsvermögens;
c) die Verwendung der Stiftungsmittel;
d) den Jahresabschluss und den Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 16 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu erstellen und dem Stiftungsrat vorzulegen;
e) einen Plan über die verfügbaren Mittel nach § 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres vorzulegen;
f) dem Stiftungsrat Vorschläge zur Entscheidung über die Mittelverwendung vorzulegen;
g) jede Änderung der Zusammensetzung der Stiftungsorgane der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 
(3) Der Stiftungsvorstand kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eines Geschäftsführers bedienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Engagement, Demokratie & Gesellschaft als Stiftungszweck

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis