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Stiftung Kloster Volkenroda

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gemeinnützig

Die Stiftung Kloster Volkenroda ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Volkenroda.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Zwecke der Stiftung, Gemeinnützigkeit   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (2) Zwecke der Stiftung sind:   a. Förderung kirchlicher Zwecke sowie evangelistischer Arbeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützigen Institutionen zur Verbreitung christlicher Verkündigung und Lehre;   b. Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch Hilfsbedürftiger   c. Förderung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Berufsbildung;   d. Förderung von Bildung und Erziehung;   e. Förderung der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte;   f. Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz;   g. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.   Personen, die infolge ihres wirtschaftlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können unmittelbar unterstützt werden.   [...]

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind a. der Stiftungsrat b. der Vorstand   (2) - (3) ...   § 10 Zusammensetzung des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 Personen. (2) Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat bestellt und ggf. aus wichtigem Grund abberufen. (...) (3)-(4) ...   § 11 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet und führt im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung sowie entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Stiftung und erfüllt damit den Willen des Stifters nach bestem Wissen und Gewissen. (...) (2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird gesetzlich vertreten   a. durch ein Mitglied des Vorstands, wenn es alleiniges Vorstandsmitglied ist, und b. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind.   Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen. (...) Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.   (3)-(4) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 2-4 Stiftungsrat Mitglieder: 8-12

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Kloster Volkenroda“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.