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Stiftung Kloster Volkenroda

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Volkenroda · anerkannt 1998

gemeinnützig

Satzungszweck

§ 2 Zwecke der Stiftung, Gemeinnützigkeit
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Zwecke der Stiftung sind:
 
a. Förderung kirchlicher Zwecke sowie evangelistischer Arbeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützigen Institutionen zur Verbreitung christlicher Verkündigung und Lehre;
 
b. Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch Hilfsbedürftiger
 
c. Förderung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Berufsbildung;
 
d. Förderung von Bildung und Erziehung;
 
e. Förderung der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte;
 
f. Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz;
 
g. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
 
Personen, die infolge ihres wirtschaftlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können unmittelbar unterstützt werden.
 
[...]

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Gutshof 1
99998 Volkenroda

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind a. der Stiftungsrat b. der Vorstand   (2) - (3) ...   § 10 Zusammensetzung des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 Personen. (2) Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat bestellt und ggf. aus wichtigem Grund abberufen. (...) (3)-(4) ...   § 11 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet und führt im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung sowie entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Stiftung und erfüllt damit den Willen des Stifters nach bestem Wissen und Gewissen. (...) (2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird gesetzlich vertreten   a. durch ein Mitglied des Vorstands, wenn es alleiniges Vorstandsmitglied ist, und b. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind.   Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen. (...) Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.   (3)-(4) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 2-4 Stiftungsrat Mitglieder: 8-12

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1998
Anerkennung01.07.1998
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Volkenroda sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1998 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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