Stiftung Morassina
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Saalfeld OT Schmiedefeld · anerkannt 2019
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient dem Betrieb, der Erhaltung und Weiterentwicklung des Schaubergwerkes (technisches Denkmal) und des Heilstollens ,Morassina" als Zentrum der Bildung sowie der Gesundheitsförderung und Förderung von Kultur und Heimatpflege. Zweck der Stiftung ist auch die Ergründung und Bewahrung der Bergbaugeschichte von Schmiedefeld, sowie die Bewahrung und Pflege der Geotope bzw. anderer schützenswerter Zeugnisse in der Schmiedefelder Bergbauregion und die öffentliche Vermittlung der Bergbaugeschichte und Geschichte der ,Morassina".
Zweck der Körperschaft ist damit die Förderung der Heimatpflege, der Bildung, der Kultur, der Wohlfahrtspflege sowie des Denkmalschutzes.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Erhaltung, Restaurierung, Erweiterung, Pflege und Wiederbelebung denkmalgeschützter Substanz, Einrichtungen und Gebäude (Grottenbereich, Heilstollen, Lauqenbühnen, Wismuthalde etc.)
2. Betrieb des Schaubergwerks als Besucherstollen (Durchführung von Führungen mit Erläuterung der Bergbaugeschichte etc.)
3. Betrieb als Heilstollen durch Angebot von Maßnahmen der individuellen Gesundheitsförderung, z. B. Kuren im Heilstollen (Speläotherapie, Kneippanlage)
4. Aufklärung und Vorträge im Rahmen von Naturheilkunde (Heilstollentherapie), Kräuterheilkunde und gesunder Ernährung
5. Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Vereinigungen, Institutionen und
Vereinen, wie z.B. Instituten und Fachhochschulen für Geologie und Bergbau, Bergämtern, Arbeitsgruppen Höhlenforscher, Fremdenverkehrsvereinen, Betreuung von Schülern und Studenten bei Abschlussarbeiten, Facharbeitsbetreuung etc ..
6. Dokumentation und Verbreitung der Geschichte und Entwicklung der ,Morassina" in Vorträgen, Führungen etc.
7. Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Konzerte unter Tage, Lesungen, Grottenadvent, Veranstaltungen zum Tag des offenen Heilstollens)
(3) Zur Verwirklichung ihrer Zwecke kann die Stiftung Gesellschaften gründen oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen, Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonal heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, welche dieselben Zwecke wie die der Stiftung verfolgen, zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO im Bereich der
Stiftungszwecke (Förderung der Heimatpflege, der Bildung, der Kultur; der Wohlfahrtspflege sowie des Denkmalschutzes) tätig werden.
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(5) Ein Anspruch eines durch Leistung der Stiftung Begünstigten gegen die Stiftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen.
(6) Sofern gemeinnützigkeitsrechtliche und/oder stiftungsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen, darf die Stiftung im Wege einer Satzungsänderung in eine reine Förderstiftung oder Mittelbeschaffungskörperschaft umgewandelt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Schwefelloch 1
07318 Saalfeld OT Schmiedefeld
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium, Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf) Personen. ... (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte ·der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten die Stiftung gemeinsam.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 15
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 13.12.2019 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2019 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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