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Stiftung Klosterkirche Thalbürgel

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung Klosterkirche Thalbürgel ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bürgel.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung
 
Zweck der Stiftung ist die Förderung der missionarischen Tätigkeit in der Klosterkirche Thalbürgel. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
 
1. Förderung des geistlichen Lebens Entfaltung und Pflege des gottesdienstlichen Lebens in Verkündigung, Bildung, Seelsorge und christlicher Liebestätigkeit insbesondere durch Projekte, die durch eine Begegnung und schöpferische Auseinandersetzung mit dem Geist und der Ausstrahlungskraft der Klosterkirche drängende Gegenwarts- und Zukunftsfragen lösen helfen.
 
2. Förderung des musikalischen und künstlerischen Lebens Entfaltung und Pflege einer vorbildlichen, vor allem sakralen Musik und Kunst in der Klosterkirche insbesondere durch Konzerte und Ausstellungen sowie kreative Begegnungen von Musikern und Künstlern unterschiedlicher Generationen und Kulturkreise.
 
3. Förderung des wissenschaftlichen, historischen und theologischen Lebens Kultur- und kunsthistorische sowie kirchengeschichtliche und theologisch wissenschaftliche Erforschung der Wirkungsgeschichte des benediktinischen Klosters Thalbürgel und dessen romanischer Klosterkirche Hirsauer Prägung für die geistige und kulturelle Auseinandersetzung in der Gegenwart.
 
4. Förderung der baulichen und laufenden Unterhaltung Ideell und materiell können Maßnahmen der baulichen Unterhaltung, der Restaurierung, der Rekonstruktion und der Ergänzung der Klosterkirche, ihrer Anlagen und des Kunstgutinventars einschließlich der Orgel und auch Maßnahmen zur Nutzung unterstützt werden, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen. Unterstützt werden können Maßnahmen, die die Öffnung und die laufende Unterhaltung (z.B. Reinigung, gärtnerische Pflege, Reperaturen) der Klosterkirche und ihrer Anlagen sichern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.... § 9 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seine Vorsitzende bzw. seinen Vorsitzenden und durch die Stellvertretende Vorsitzende bzw. den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5-7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Bürgel sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Klosterkirche Thalbürgel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturReligion & KircheWissenschaft & ForschungKirchliche Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004