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Fritz Körner Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2023

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§ 2
Stiftungszweck
 
Zweck der Stiftung ist die Förderung, Pflege und Erhaltung des künstlerischen
Nachlasses des Fritz Körner (08.08.1888 ¿ 06.04.1955). Die Stiftung dient damit der
Förderung der Kunst und Kultur.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Unterhaltung, Erhaltung und Instandsetzung der von Fritz Körner entworfenen
Kirchenfenster in den Kirchen,
a) St. Katharinenkirche Altenburg-Rasephas,
b) Kirche St. Barbara in Golmsdorf,
c) Kirche St. Gangolf in Unterwirbach,
d) St. Wenzel-Kirche in Rothenstein,
e) St. Peter-Kirche in Dorndorf, 2
f) Friedhofskapelle in Bad Köstritz,
sowie etwaiger Kirchenfenster, in Kirchen, die namentlich noch nicht bekannt
sind,
2. Einrichtung einer Dauerausstellung in Jena zu Fritz Körner und seiner Kunst
3. Durchführung von temporären Ausstellungen zu Fritz Körner und seiner Kunst
4. Vergabe von Forschungsaufträgen zur Kunst des Fritz Körner.
Die Einzelheiten legt der Vorstand nach Maßgabe dieser Satzung fest.
Unbeschadet der Regelungen in diesem Abschnitt darf die Stiftung einen Teil ihres
Einkommens entsprechend § 58 Nr. 6AOdazu verwenden, um in angemessener
Weise die spätere Grabstätte des Stifters und das Grab seines Vaters zu pflegen und
ihr Andenken zu ehren. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung, § 2 Satz 4 bleibt unberührt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane   1. Organ der Stiftung ist der Vorstand. 2. ... 3. Die Mitglieder des Vorstandes scheiden spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres aus ihrem Amt aus. 4. ...   § 7 Stiftungsvorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Personen. Er gibt sich mit Stimmenmehrheit eine Geschäftsordnung. 2. Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Der erste Vorstand wird durch den Stifter bestellt. Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit; die Regelung zu § 6 Ziffer 3 der Satzung bleibt unberührt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neubesetzung ihrer Position im Amt. ... 4. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2022
Anerkennung18.01.2023
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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