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Fritz Körner Stiftung

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gemeinnützig

Die Fritz Körner Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie wurde 2022 errichtet und 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   Zweck der Stiftung ist die Förderung, Pflege und Erhaltung des künstlerischen Nachlasses des Fritz Körner (08.08.1888 ¿ 06.04.1955). Die Stiftung dient damit der Förderung der Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: 1. Unterhaltung, Erhaltung und Instandsetzung der von Fritz Körner entworfenen Kirchenfenster in den Kirchen, a) St. Katharinenkirche Altenburg-Rasephas, b) Kirche St. Barbara in Golmsdorf, c) Kirche St. Gangolf in Unterwirbach, d) St. Wenzel-Kirche in Rothenstein, e) St. Peter-Kirche in Dorndorf, 2 f) Friedhofskapelle in Bad Köstritz, sowie etwaiger Kirchenfenster, in Kirchen, die namentlich noch nicht bekannt sind, 2. Einrichtung einer Dauerausstellung in Jena zu Fritz Körner und seiner Kunst 3. Durchführung von temporären Ausstellungen zu Fritz Körner und seiner Kunst 4. Vergabe von Forschungsaufträgen zur Kunst des Fritz Körner. Die Einzelheiten legt der Vorstand nach Maßgabe dieser Satzung fest. Unbeschadet der Regelungen in diesem Abschnitt darf die Stiftung einen Teil ihres Einkommens entsprechend § 58 Nr. 6AOdazu verwenden, um in angemessener Weise die spätere Grabstätte des Stifters und das Grab seines Vaters zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung, § 2 Satz 4 bleibt unberührt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane   1. Organ der Stiftung ist der Vorstand. 2. ... 3. Die Mitglieder des Vorstandes scheiden spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres aus ihrem Amt aus. 4. ...   § 7 Stiftungsvorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Personen. Er gibt sich mit Stimmenmehrheit eine Geschäftsordnung. 2. Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Der erste Vorstand wird durch den Stifter bestellt. Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit; die Regelung zu § 6 Ziffer 3 der Satzung bleibt unberührt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neubesetzung ihrer Position im Amt. ... 4. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Fritz Körner Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023