Kultur- und Heimatstiftung Bad Lobenstein
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gemeinnützig
Die Kultur- und Heimatstiftung Bad Lobenstein ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altengesees.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Veranstaltungen, Einrichtungen und Vorhaben im Kunst- und Kulturbereich und in diesem Zusammenhang auch die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Stadtgebiet der Stadt Bad Lobenstein zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. Sollte die Stadt Bad Lobenstein durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolge in einer Begrenzung auf das Stadtgebiet Bad Lobensteins zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch finanzielle und ideelle Unterstützung und Förderung von Einzelprojekten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten verwirklicht: - lm Bereich von Kunst und Kultur z.B. durch Ausstellungen, Lesungen, Er-und Unterhaltung von Kunst- und Literatursammlungen, insbesondere der aus dem Vermögen des Stifters stammenden Bücher und Stiche, die er der Stiftung übereignet bzw. gemäß erbrechtlicher Verfügung der Stiftung hinterlässt. Diese sollen unter Aufsicht des Stiftungsvorstandes als Leihgabe an die Stadtbücherei Bad Lobenstein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. - Im Bereich der Erhaltung und Förderung von Brauchtum und Heimatpflege durch Ankauf von musealen Gegenständen für das Heimatmuseum und das Neue Schloss. - Im Bereich der Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege dient die Stiftung der Erhaltung und Förderung der sachgerechten Nutzung von wertvollen Gebäuden und Anlagen wie z.B. der Turmruine und des Turmstumpfes, des Neuen Schlosses, des Kurparks mit Parkpavillon und sonstiger unter Denkmalschutz stehender Anlagen und Gebäude. Sie dient damit der Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern, die nach den jeweiligen landesrechtliehen Vorschriften gemäß Bescheinigung der zuständigen Stelle anerkannt sind. - Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen im Stadtgebiet zur Erhaltung wertvoller Grün- und Parkbereiche Maßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) finanziell unterstützt werden. Die Unterstützung darf unmittelbar als auch mittelbar in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen, vornehmlich mit ortsansässigen Vereinen und deren Förderern erfolgen. (3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern welche der Entwicklung der vorgenannten Zwecke dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht im gleichen Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den Anfangsjahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage der Stiftung über die Priorität der einzelnen Objekte. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Vorstand (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern. Im Vorstand der Stiftung sollten nach Möglichkeit je eine Person mit Sachverstand in Rechtsfragen, in Finanzfragen und in Steuerfragen sowie ein erfahrener aktiver oder ehemaliger Kommunalpolitiker vertreten sein. ... § 8 Aufgaben des Vorstandes, Vertretung der Stiftung, Geschäftsführung (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. (2) DemVorstand obliegen insbesondere: a) die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel; b) die Besorgung der Geschäfte der Stiftung, insbesondere die Entscheidungen umzusetzen; c) Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies erfordert, und die hierzu notwendigen Verträge abzuschließen. d) den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr) aufzustellen; e) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen; f) die ordnungsgemäße Buchführung und die Sammlung der Belege; g) die Jahresrechnung zu erstellen (Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und Vermögensübersicht); h) die jährliche Aufstellung eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes und Vorlage der erforderlichen Unterlagen an die Stiftungsaufsichtsbehörde. (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 - 4
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Kultur- und Denkmalstiftung des Landkreises Northeim Northeim
- Manfred Vetter - Stiftung für Kunst und Kultur Zülpich
- Horn-Knieriemen-Stiftung Kaiserslautern
- Stiftung Landdrostei Pinneberg Pinneberg
- Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Rudolstadt
- Stiftergemeinschaft LeerWittmund Leer
- Karl-Heinz Heise Stiftung Oranienbaum-Wörlitz
- Bürgerstiftung der Sparkasse Lüdenscheid Lüdenscheid
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Rudolstadt
- Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Weimar
- Lupus Alpha MMXXIII Lauscha
- Elpida Familienstiftung Gotha
- Marion Klinghammer Familienstiftung MMXXII Lauscha
- Familie Rudahl Stiftung Lauscha
- Kultur- und Heimatstiftung Dreba Dreba / Thüringen
- Reinhold Goetz Armenstiftung
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kultur- und Heimatstiftung Bad Lobenstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.