MartinsSchmaus-Stiftung
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gemeinnützig
Die MartinsSchmaus-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung will vereinsamten und aufgrund körperlicher oder geistiger bzw. altersbedingter Behinderung gesellschaftlich benachteiligten Menschen durch Betreuung und Informationen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die die Benachteiligung begründenden Umstände beseitigen. Die Stiftung dient damit der Mildtätigkeit. Sie dient der Förderung, Umsetzung der Altenhilfe und Behindertenhilfe, der Unterstützung älterer, einsamer, kranker, behinderter und armer Personen. Sie fördert das soziale Engagement und widmet sich der Kriminalprävention. (2) Der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch: 1. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen, vornehmlich ältere Menschen, zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen erfassen die finanzielle Hilfe und Einsatz persönlicher Betreuung (z.B. bei Umsetzung der Mobilität, Begleitung und Transport zu Veranstaltungen, persönlichen Kontakten, Einbindung in gesellschaftliche Aktivitäten). Sie müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein. 2. Organisation und Veranstaltung des jährlich stattfindenden unentgeltlichen Martinsschmaus-Essens für bedürftige Personengruppen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, Begegnung und gemeinsame Geselligkeit, bei Gänsebraten in der Stadtkirche oder an anderen Orten in Jena. 3. Schutz vor kriminellen und strafbaren Schädigungen durch Täter, die insbesondere die Gutgläubigkeit und Irritationen älterer Menschen ausnutzen (z. B. Enkeltrick) gefälschte und betrügerische Erpressung (z. B. gefälschte Zahlungsbefehle usw.) durch Informationsveranstaltungen und Warnhinweise ferner als Ansprechpartner für betroffene ratlose Personen. 4. Organisation von Wandergruppen für Seniorinnen und Senioren, gemeinsame Kulturerlebnisse durch Theaterbesuche, Musikveranstaltungen, gemeinsames Lesen und kreatives Wirken, Bildungsveranstaltungen und sonstige Gemeinschaftsveranstaltungen, insbesondere für ältere Menschen. 5. Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essensversorgung usw. einschließlich Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. Ä.). Hilfe bei der Beschaffung und Entwicklung von technischen und medizinischen Hilfsmitteln, die älteren und behinderten Menschen die Möglichkeit bieten, ihren Alltag selbständig zu gestalten. 6. Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten, welche dem Stiftungszweck des § 2 Abs. 1 dienen, um ihren Kontakt zur älteren Generation aufrechtzuerhalten (Projekt: "Ruf Oma an"). 7. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen. (3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte durchführen, unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Mitarbeiter beschäftigen, notwendige Räumlichkeiten anmieten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Bereich der Förderung der Zwecke nach § 2 Abs. 1 zur Verfügung stellen. Sie agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung. Vornehmlich können Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind. Sofern sich dadurch die durch die Stiftung selbst zu verwirklichenden Zwecke ändern, ist eine Satzungsänderung herbeizuführen. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und das Kuratorium (§ 9). Personalunionen in beiden Organen sind ausgeschlossen. (2) - (8) ... § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern und wird vom Kuratorium bestellt. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird einschließlich der Amtszeit von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Mit Ausnahme des Gründungsvorstandes wählt der Vorstand aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung wahrnimmt und dieses Recht nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vom stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch die weiteren Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden darf. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer anstellen und diesem rechtsgeschäftliche Vollmacht mit Außenwirkung erteilen. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (4) - (11) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-5 Kuratorium Mitglieder: 1-12
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Mildtätigkeit in Jena
In Jena
- Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland
- Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena
- Stiftung Jenaer Universitätssport
- Stiftung Denkzeichen
- Ernst-Abbe-Stiftung
- Gudrun Frey Stiftung
- Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena
- Hilde und Olaf Werner Stiftung zur Förderung des Stiftungswesens
- Alle 47 in Jena
In Thüringen
- Wilhelm Schall'sche Stiftung für die Kirchen und mildtätige Anstalten in Bad Frankenhausen Bad Frankenhausen
- SAF.BJUK Stiftung Lauscha
- Steinbrückner Stiftung 2020 Neustadt an der Orla
- Bürgerstiftung Ummerstadt Ummerstadt
- Stiftung Rittergut Positz Oppburg
- Georg-Schlicht-Stiftung Eisenach
- Atiya Pultar Familie MMXXIV Stiftung Lauscha
- Besold Familienstiftung Lauscha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „MartinsSchmaus-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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